Moin,
ich habe die Zusage von einem AG in Brandenburg im TV-L EG11 (aktuell bin ich 9b Stufe 3, wäre nächstes Jahr in Stufe 4 gekommen, aber da ich vor kurzem höhergruppiert wurde hat die Stufe 3 wieder von vorne zu zählen begonnen). Weitergehend habe ich ein Jahr im TV-L an der Universität gearbeitet.
Nun hat der neue AG mir einen Vertragsentwurf mit der Stufe 1 zugesandt. Auf Nachfrage sagte die Personalerin mir, dass dies so sei, da meine Mitbewerber eine ähliche Qualifizierung aufweisen würden und ich daher nur der Stufe 1 zugeordnet werden könne. Nachdem ich diese Aussage bemängelt und wiederlegt habe, wird nun auf die Ausführungsbestimmungen des TV-L hingewiesen. Demnach ginge das nicht (ohne konkrete rechtliche Angabe.)
Ich würde somit zunächst knapp 100 Euro Netto weniger verdienen und hätte höhere Lebenshaltungskosten. Die Stelle ist für mich somit nicht mehr attraktiv.
Wenn die mich der Stufe 1 zuordnen würden, weil ich keine "einschlägige" Berufserfahrung hätte, wäre das ja noch nachvollziehbar. Aber so
Weitergehend verfüge ich auch über die entsprechende Berufserfahrung. Dem hatte die Personalerin auch nicht wiedersprochen.
Wie ist eure Affassung dazu? Habt ihr für mich noch Argumentationstipps?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Liebe Grüße, Andi