Hallöchen,
dadurch immer wieder diskutiert wird, ob diese Tätigkeit im Bereich E9-12 bzw. E13 liegt bitte ich um euer Wissen.
Gibt es Urteile dazu, die definieren wann eine Tätigkeit eine wissenschaftliche Hochschulbildung (entsprechende Tätigkeit) benötigt und wann nicht.
Die Argumentation ist immer, dass muss jemand mit einem Master machen, ein Person mit geringerer Bildung reicht nicht aus.
Mir ist bekannt, dass Tätigkeiten im konzeptionellen Bereich bzw. in der Forschung das Kriterium erfüllen könnten.