M. W. n. ändert Teil II. Ziffer 2 lit. c) des Einigungspapiers die Zulage von 90,00 EUR, welche nach dem Teil IV (Pflege) Entgeltordnung TV-L i. V. m. § 43 Nr. 8 Abs. 1 TV-L zu zahlen, auf die 120,00 EUR.
Ich bin in Sachen Krankenhaus-Eingruppierungsrecht des TV-L allerdings auch kein Spezialist. Da deine Bekannte ja bei einem kirchlichen Träger angestellt ist, wird es noch ein wenig komplizierter, welche Tarifverträge bzw. tarifvertragliche Regelungen in welcher Art und Weise zur Anwendung kommen. Da sollte der Arbeitsvertrag geprüft werden. Dies ist aus der Ferne so gut wie nicht möglich, weshalb ich ausdrücklich zu einem spezialisierten Fachanwalt riet. Was daran "diffus" ist, vermag ich nicht zu erkennen (außer, dass die Groß- und Kleinschreibung von Adjektiven nicht dein Steckenpferd ist).