Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
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Spid:
Falsche Antworten helfen ihm - und anderen, die per Suchfunktion eine Antwort suchen - sicherlich nicht.
was_guckst_du:
...das stimmt auch...aber die falschen Antworten, die lediglich Fachleute als solche erkennen und die gleichwohl gleichzeitig geeignet sind, den unbedarften Fragesteller bei der Klärung seines eigentlichen Problems weiter zu bringen, helfen ihm und auch Anderen weiter...
ich weiß...diese "unperfekte" - aber manchmal doch hifreiche - Betrachtungsweise, wird niemals deine Anerkennung finden 8) ;D
Spid:
Inwiefern ist es hilfreich, dem TE - fälschlicherweise - einzureden, eine Stelle nach E11 auszuschreiben und nach E10 zu vergüten, ginge nur, wenn keine E11-Tätigkeit auszuüben wäre? Damit rennt er dann zu seinem AG und der erklärt ihm dann, wie doof er ist, daß er so einen Mist aus dem Internet glaubt? Es geht schließlich nicht darum, ob E11-Tätigkeiten auszuüben sind, sondern darum, ob er die Voraussetzung in der Person erfüllt.
was_guckst_du:
--- Zitat von: Spid am 04.07.2019 16:17 ---... völlig egal, ob im vorliegenden Fall die Voraussetzung in der Person gegeben und erfüllt oder nicht erfüllt ist, was aus den Angaben nur gemutmaßt werden kann.
--- End quote ---
...eben...und die Schlussfolgerung kann nur der TE ziehen...dann auch aus einer nicht ganz richtigen, aber dennoch hilfreichen Antwort
Spid:
Und dabei wäre Deine Antwort
--- Zitat von: was_guckst_du am 04.07.2019 15:55 ---...dann sollte das aber auch so (im Vorstellungsgespräch) kommuniziert worden sein und vom Bewerber angenommen worden sein...
...eine Stelle nach EG 11 ausschreiben und dann nach EG 10 einstellen, geht nur wenn die EG11 wertigen Tätigkeiten nicht auszuüben sind...
--- End quote ---
jetzt inwiefern hilfreich?
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