Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung
was_guckst_du:
...und woraus ergibt sich vorliegend diese Nichterfüllung?
Spid:
Ob sie sich im konkreten Sachverhalt ergibt, steht weder fest noch ließe sich dies aus den Angaben des TE schließen. Das ist für meine Replik auf Deine unzutreffende Behauptung auch überhaupt nicht erforderlich.
was_guckst_du:
...dann gehe ich jetzt mal davon aus - denn Anzeichen für eine andere Bewertung liegen nicht vor - dass in der Person des Bewerbers die Voraussetzungen erfüllt sind...
...dann ist die Einstellung nach EG 10 bei unverändertem Stellenprofil nicht nachvollziehbar...
Spid:
Deine Behauptung war:
--- Zitat von: was_guckst_du am 04.07.2019 15:55 ---...dann sollte das aber auch so (im Vorstellungsgespräch) kommuniziert worden sein und vom Bewerber angenommen worden sein...
...eine Stelle nach EG 11 ausschreiben und dann nach EG 10 einstellen, geht nur wenn die EG11 wertigen Tätigkeiten nicht auszuüben sind...
--- End quote ---
Und die ist falsch, völlig egal, ob im vorliegenden Fall die Voraussetzung in der Person gegeben und erfüllt oder nicht erfüllt ist, was aus den Angaben nur gemutmaßt werden kann.
was_guckst_du:
....prinzipiell hast du da sogar Recht, weil sie Aussage, so global sie getroffen wurde, nicht stimmt...
....fragt sich nur, welche Antworten dem TE bei seinem individuellen Problem eher weiter helfen....die aus einer rein akademischen Diskussion sicher nicht...
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