WOW... diese Ego-Selbstverwirklichungs-Trips häufen sich in letzter Zeit ganz enorm. Nicht der erste Antrag dieser Art, der mir in abgewandelter Form tatsächlich zur Prüfung/Entscheidung vorgelegt worden ist.
Ich habe überhaupt nichts gegen Ihre persönlichen Pläne; nicht falsch verstehen!
Viel Spaß, schöne Reise und eine gute Zeit...
das meine ich ernst!
Für ein paar Monate bis max. ein Jahr könnte man theoretisch was basteln, aber gleich 4 Jahre
Genauso ernst bin ich auf der anderen Seite auch, wenn ich sage:
"Hopp oder Top"!Es gibt nicht einen gewichtigen Grund, weswegen der Dienstherr hier Ihr persönliches Lebensrisiko tragen und Ihnen eine fallback-Option (für den Fall der Fälle) in Gestalt eines
inaktiven Beamtenverhältnisses auf Abruf einräumen sollte.
Sie stehen (ohne dass es tragbare Sonderbeurlaubungsgründe gibt) auf absehbare Zeit aus freien Stücken
nicht dem Dienstherrn zur Verfügung. Die Konsequenz daraus ist eindeutig. Für den Fortbestand des Beamtenverhältnisses gibt es keine Notwendigkeit.
Die einstigen Grundsätze des Berufsbeamtens schmelzen dahin, wie Eis in der Sonne (betrifft Dienstherrn wie Staatsdiener gleichermaßen).