Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt für mich etwas Licht ins Dunkel bringen. Seit September 2009 bin ich im öffentl. Dienst angestellt. Seinerzeit bin ich eingestellt worden mit der EG 6 Stufe 2. Dieses war zu dem Zeitpunkt bereits nicht richtig, so dass ich im Jahr 2015 eine Anpassung meiner Stufenlaufzeit erhalten habe; sprich Einstellung mit EG 6 Stufe 3.
Im Jahr 2015 habe ich ein Stellenprofil nebst Arbeitsplatzbeschreibung abgegeben. Die Tätigkeiten im Stellenprofil habe ich bereits seit 2012 gemacht, gesagt wurde mir: `Wir können das Datum nicht auf 2012 ändern, weil wir dir die Aufgaben dann viel eher hätten übertragen müssen`. Mein Arbeitgeber hat versäumt, mir das entsprechende Stellenprofil auf 2012 zu ändern, ich habe per Mail darauf hingewiesen, dass ich nachweislich die Tätigkeiten bereits seit 2012 mache Eine Überprüfung der Stelle ergab dann im Jahr 2016, dass es sich um eine EG 8 Stelle handelt und ab dem 01.01.17 um eine EG9a. Ich bin seit 4 Jahren dabei, darauf hinzuweisen, dass meine Erfahrungsstufen seit 2012 nicht anerkannt werden. Im Jahr 2015 habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt.
Zwischenzeitlich wurden mir die Aufgaben zum korrekten Zeitpunkt übertragen und die Stufen wieder angepasst, so dass ich jetzt ab dem 01.01.20 in die EG 9a Stufe 4 komme, wegen einer evtl. Nachzahlung berufen Sie sich jetzt auf den § 37 Abs. 1 TVöD.
Ich habe der Personalabteilung darauf hingewiesen, dass, wenn sie sich auf den § 37 TVÖD beziehen, sie auch den § 37 Abs. 1 Satz 2 lesen müssen.. darin steht: Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
Habe ich eine Chance, noch eine Nachzahlung zu erhalten? Ich bin die ganzen Jahren vertröstet worden und schon als Nervige Kollegin bekannt gewesen, weil ich nicht locker gelassen habe. Es kann doch nicht zu meinen Lasten gehen, wenn meine Vorgesetzten mein Problem nicht verstehen und mir Gespräche versagt wurden. Ich habe immer darum gebeten, ein Gespräch zu führen, dieses habe ich die ganzen Jahre nicht bekommen und wurde immer wieder vertröstet, warte mal ab... so ist der TVÖD... usw. bis ich meinen Fachdienstleiter im April abgefangen habe und ihm mein Problem erklärt habe, dass es sich um Erfahrungsstufen handelt, die mir die ganze Zeit nicht angerechnet wurden. Sein Kommentar dazu "ach... das ist ihr Problem, ja, jetzt verstehe ich das, ich werde das gleich veranlassen und ihnen die Aufgaben zum tatsächlichen Zeitpunkt übertragen"...somit habe ich zumindest bereits ab dem 01.01.20 einen Stufenaufstieg und die Stufen wurden neu korrekt berechnet.
Es stand niemals in Frage, dass ich die Tätigkeiten bereits seit 2012 mache. Dieses ist allen Beteiligten hinreichend bekannt, weil es über die neue Aufgabe diverse Gespräche und Vermerke gab und ich diverse Fortbildungen besucht habe.
Meine Frage ist, ob ich noch mit einer Nachzahlung des Differenzbetrages rechnen kann?
Wahrscheinlich war es mein Fehler, dass ich den AG nicht auf Feststellung der korrekten Stufe verklagt habe...
Viele Grüße