Sry das ich so blöd nachfrage, aber dann könnte ja theoretisch ein AG eine ungelernte Kraft auf eine E15 Stelle setzen oder wie oder was?!
Es gibt keine tarifrechtlichen Vorgaben zur Stellenbesetzung - und bei Tarifbeschäftigten, was "E15" ja nahelegt, sind beamtenrechtliche Vorgaben unbeachtlich. Man kann eine Stelle als Tierarzt, Apotheker, Ingenieur, wissenschaftlicher Mitarbeiter... auch mit einem sechzehnjährigen Schulabbrecher besetzen - der wäre dann eben in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.
Rein rechtlich mag das sein. Praktisch sehe ich da keine Anwendungsfälle. Schließlich hat der Arbeitgeber das Interesse und die Verpflichtung, einen geeigneten Bewerber einzustellen. So erhebliche Abweichungen sind da eher theoretischer Natur.
Dieser Verpflichtung kommt der Arbeitgeber oftmals aus "Dummheit" (insbesondere in den MINT Bereich) nicht nach!
Da sehe ich ein Versagen des Arbeitgebers. Topleute nicht auf Stellen zu setze, obwohl sie nachweislich die besten Bewerber sind, allein mit der Begründung es fehlt das Studium....
Verwaltung hirnmatsch halt gepaart mit unwissenheit über das tarifrechtliche E14 kann jeder bekommen!
Gerade im IT Bereich gibt es durchaus sehr fähige Projektleiter, Quereinsteiger, Studienabbrecher, ... die in Ihrem Berufsleben schon gezeigt haben, wie man internationale Millionenprojekte gestemmt hat und die sollen dann eine E7 bekommen
, weil man darf ja nicht mehr geben.