Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung der Stufe bei Arbeitgeberwechsel und gleichzeitiger Höhergruppierung
Spid:
Und? Wie ich bereits ausführte: Das hat auf die Stufenzuordnung keine Auswirkung. Es handelt sich um eine Zulage.
WasDennNun:
Du bist also in Stufe 1 und erhälst das Entgelt in höher der Stufe 3 weil du eine Zulage von 2 Stufen (mehr) erhälst.
Da musst du aufpassen, dass diese Formulierung dynamisch ist (Entgelt plus 2 Stufe Zulage)und nicht fix ist (Zulage in höhe der Differenz zur Stufe 3).
Sprich dass du dann in einem Jahr, wenn du in Stufe 2 bist, das Entgelt in Höhe der Stufe 4 erhälst!
Und dann in 3 Jahren das von Stufe 5.
Spid:
Zudem ist die Zulage grundsätzlich widerruflich und findet bei Stufenzuordnung und Errechnung des Garantiebetrages keine Anwendung.
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