Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anerkennung der Stufe bei Arbeitgeberwechsel und gleichzeitiger Höhergruppierung

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Bastel:
Ich dachte Personalverantwortliche und Personalabteilung wäre so ziemlich das gleiche?

WasDennNun:

--- Zitat von: Twenix am 10.07.2019 08:01 ---
--- Zitat von: Spid am 10.07.2019 07:50 ---Das wäre aber nur eine jederzeit widerrufbare Zulage. Was spricht gegen die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung in beliebigem Umfang (§16 Abs. 2 Satz 6 i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L) oder die Berücksichtigung der Stufe beim vorherigen öffentlichen AG (§16 Abs. 2a i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L)?

--- End quote ---
Gegen §16 Abs. 2 Satz 6 i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L spricht nach neuester Auskunft, dass die Personalabteilung in Abrede stellt, dass die in 10/5 erworbene einschlägige Berufserfahrung förderlich für die EG 11 ist.
Gegen §16 Abs. 2a i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L spricht, dass ich die Stufe ja nur in EG 10, nicht 11 erworben habe.

--- End quote ---
Interessant, wie wird dann die angebotenen Einstellung in der Stufe 3 begründet? Da müsste doch glasklar (und korrekt) die Stufe 1 nur möglich sein (bei deren Haltung).
Irgendwie nicht ganz konsistent was die da faseln.

Twenix:

--- Zitat von: Bastel am 10.07.2019 08:32 ---Ich dachte Personalverantwortliche und Personalabteilung wäre so ziemlich das gleiche?

--- End quote ---
Letztendlich personalverantwortlich ist die Personalabteilung. Die anderen "Personalverantwortlichen" sind dann die Chefs des Einzustellenden, die die Einstellung der PA vorschlagen und auch das Budget bereitstellen. Und diesem Vorschlag folgt die PA eben oftmals nicht.


--- Zitat von: WasDennNun am 10.07.2019 19:54 ---Interessant, wie wird dann die angebotenen Einstellung in der Stufe 3 begründet? Da müsste doch glasklar (und korrekt) die Stufe 1 nur möglich sein (bei deren Haltung).
Irgendwie nicht ganz konsistent was die da faseln.

--- End quote ---
Die Stufe 3 begründen sie mit § 16 (5) (Bindung von qualifizierten Fachkräften)

Spid:
§16 Abs. 5 TV-L hat auf die Stufenzuordnung keinen Einfluß.

Twenix:

--- Zitat von: Spid am 11.07.2019 07:37 ---§16 Abs. 5 TV-L hat auf die Stufenzuordnung keinen Einfluß.

--- End quote ---
"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden."

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