Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anerkennung der Stufe bei Arbeitgeberwechsel und gleichzeitiger Höhergruppierung

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Twenix:

--- Zitat von: Spid am 10.07.2019 07:50 ---Das wäre aber nur eine jederzeit widerrufbare Zulage. Was spricht gegen die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung in beliebigem Umfang (§16 Abs. 2 Satz 6 i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L) oder die Berücksichtigung der Stufe beim vorherigen öffentlichen AG (§16 Abs. 2a i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L)?

--- End quote ---
Gegen §16 Abs. 2 Satz 6 i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L spricht nach neuester Auskunft, dass die Personalabteilung in Abrede stellt, dass die in 10/5 erworbene einschlägige Berufserfahrung förderlich für die EG 11 ist.
Gegen §16 Abs. 2a i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L spricht, dass ich die Stufe ja nur in EG 10, nicht 11 erworben habe.

Spid:
Also ein „Wir wollen nicht“. Beides sind nämlich Ermessensentscheidungen des AG - und da die Hochschulen nicht Mitglied der TdL sind, sind sie nicht an deren Vorgaben gebunden.

Twenix:
Ja, der Personalverantwortliche will ja, nur die Personalabteilung nicht. Ist schon ein mieses System...

Spid:
Mir ist nicht klar, inwiefern relevant sein sollte, welcher AG-Vertreter was möchte oder nicht möchte. Es ist der AG, der entweder die gewünschte Stufenzuordnung vornimmt oder nicht.

Twenix:

--- Zitat von: Spid am 10.07.2019 08:17 ---Mir ist nicht klar, inwiefern relevant sein sollte, welcher AG-Vertreter was möchte oder nicht möchte. Es ist der AG, der entweder die gewünschte Stufenzuordnung vornimmt oder nicht.

--- End quote ---
Mir ist das ganze auch nicht ganz klar. Für mich gibt es eigentlich nur EINE Arbeitgeber- und EINE Arbeitnehmer-Seite. Von den Vorgesetzten und Personalverantwortlichen wird aber immer wieder so getan, als wenn sie etwas wollen, die PA aber ablehnt.

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