Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anerkennung der Stufe bei Arbeitgeberwechsel und gleichzeitiger Höhergruppierung

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Spid:
Ich habe auch recht, wenn nicht mehr als eine Hochschule in NRW kein eigenständiger AG ist - und genau das ist der Fall.

Twenix:

--- Zitat von: WasDennNun am 10.07.2019 06:52 ---Wenn alle mitspielen und willig sind Dein "Problem" tarifkonform zu gestallten, aber die förderlichen Zeiten für die höhere EG nicht anerkennen wollen, dann gibt es auch noch die Möglichkeit, dass sie dich auf die Stelle zunächst mit 10/5 einstellen und du erst später alle Tätigkeiten übertragen bekommst, so dass dann eine reguläre Höhergruppierung erfolgt. (Nachteil du verlierst Stufenlaufzeiten)

--- End quote ---
Das ist eine Option, die wir gerade anstreben. Alternativ könnte man nach 11/3 einstufen und über § 16 (5) (Bindung von qualifizierten Fachkräften) die Differenz zu 11/5 gewähren, oder?

WasDennNun:
Ja.
Allerdings ist es mit da unverständlich, warum sie die Stufe 3 akzeptieren, sprich dir einschlägige Berufserfahrung aus einer niedrigen EG anerkennen und dann den Rest nicht als förderliche ansehen wollen.
Da würde mich die Begründung interessieren (also ob die da mit tariflich geht das nicht kommen).

Spid:
Das wäre aber nur eine jederzeit widerrufbare Zulage. Was spricht gegen die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung in beliebigem Umfang (§16 Abs. 2 Satz 6 i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L) oder die Berücksichtigung der Stufe beim vorherigen öffentlichen AG (§16 Abs. 2a i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L)?

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 10.07.2019 07:50 --- Was spricht gegen die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung i...

--- End quote ---
Lass mich Raten:
kennen wir nicht, haben wir noch nie gemacht, ach geht das??

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