Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anerkennung der Stufe bei Arbeitgeberwechsel und gleichzeitiger Höhergruppierung
Spid:
Eine Höhergruppierung findet nur beim selben AG statt. Ein AG-Wechsel ist eine Einstellung. Bei einer Höhergruppierung ist Berufserfahrung unbeachtlich.
Eine Einstellung in E11/5 ist tariflich möglich.
--- Zitat von: Twenix am 09.07.2019 21:34 ---Edit 2: Auch sollte hier Niederschriftserklärung zu Nr. 4 der Protokollerklärungen zu § 16 Absatz 2 (2a) gelten, oder?
--- End quote ---
Die lautet: „Die Frage der Entzerrung der Entgeltgruppe 9 wird Gegenstand der Verhandlungen zur Entgeltordnung zum TV-L (Nr. III. 1 der Tarifeinigung vom 17. Februar 2017) sein.“ Inwiefern sollte das hier relevant sein?
Twenix:
Danke, Spid, damit hast du mir sehr weitergeholfen. Ignoriere bitte einfach mein Edit 2. Hat keinen Bezug. Schönen Abend noch!
WasDennNun:
Eine dumme Frage: Wenn man von einer Hochschul es Landes zu einer anderen Hochschule des Landes wechselt, dann ist es oftmals ein und derselbe Arbeitgeber.
Aber bei dir scheint dies nicht der Fall zu sein.
Wenn alle mitspielen und willig sind Dein "Problem" tarifkonform zu gestallten, aber die förderlichen Zeiten für die höhere EG nicht anerkennen wollen, dann gibt es auch noch die Möglichkeit, dass sie dich auf die Stelle zunächst mit 10/5 einstellen und du erst später alle Tätigkeiten übertragen bekommst, so dass dann eine reguläre Höhergruppierung erfolgt. (Nachteil du verlierst Stufenlaufzeiten)
Vielleicht hat dann die PA keine Probleme damit.
Aber einmal mehr zeigt sich das Niveau der PA: "mehr als Stufe 3 nicht können" ist ja lächerlich (denn einschlägige Berufserfahrung ist ja nun mal nicht / oder nur schwer darstellbar). Korrekt wäre: mehr als Stufe 1 nicht müssen.
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 10.07.2019 06:52 ---Eine dumme Frage: Wenn man von einer Hochschul es Landes zu einer anderen Hochschule des Landes wechselt, dann ist es oftmals ein und derselbe Arbeitgeber.
Aber bei dir scheint dies nicht der Fall zu sein.
--- End quote ---
Der TE hat doch sein Bundesland genannt, mithin erübrigt sich die Frage, ob es sich um den selben AG handelt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 10.07.2019 07:07 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 10.07.2019 06:52 ---Eine dumme Frage: Wenn man von einer Hochschul es Landes zu einer anderen Hochschule des Landes wechselt, dann ist es oftmals ein und derselbe Arbeitgeber.
Aber bei dir scheint dies nicht der Fall zu sein.
--- End quote ---
Der TE hat doch sein Bundesland genannt, mithin erübrigt sich die Frage, ob es sich um den selben AG handelt.
--- End quote ---
Nein, er hat nur gesagt, dass er von einer Hochschule in NRW zu einer anderen Hochschule in NRW wechselt.
Ich kann daran leider nicht erkennen, ob er damit beim gleichen AG bleibt (z.B. dem Land NRW) bleibt.
Du hast natürlich Recht, wenn alle Hochschulen in NRW eigenständige Arbeitgeber sind, dann erübrigt sich die Frage, hier fehlt mir Detailwissen.
"Früher" war es in einigen Bundesländern es zumindest so, dass der AG bei Hochschulangestellten das Land war und man bei einem Wechsel von einer zur anderen Hochschule innerhalb des Bundeslandes idR nicht den AG gewechselt hat.
Aber deinen Ausführungen entnehme ich, dass es diese Konstellation in NRW nicht mehr geben kann.
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