Hallo zusammen,
Derzeit arbeite ich an einer Hochschule in NRW und werde nach TVL EG 10 Stufe 5 bezahlt.
Nun will ich zu einer anderen Hochschule in NRW wechseln, die auch nach TVL bezahlt. Nach dem Sonderparagraphen für Hochschulen kann dabei eigentlich die Stufe 5 ohne weiteres mitgenommen werden, sodass ich auch in der neuen Stelle nach 10/5 bezahlt werde.
Nun ist die neue Stelle aber höher bewertet/gruppiert, nämlich Gruppe 11. Hier wurde dann gesagt, dass nur maximal Stufe 3 anrechenbar ist, sodass ich in 11/3 lande.
Meines Verständnisses nach besagt der Hochschulparagraph, dass die Berufserfahrung beim Wechsel zwischen Hochschulen so gewertet wird, als wenn sie an der gleichen Hochschule geleistet wurden wäre. Demnach sollte eine Höhergruppierung mich nicht betraglich schlechter da stehen lassen, wie vorher. Demnach könnte ich nach TVL auch in 11/5 eingestellt werden (11/4 verdient ja weniger).
Bin ich falsch oder die neue Hochschule?
Ich wäre äußerst dankbar für eure Meinungen, insbesondere mit Verweisen auf das TVL, um die Personalabteilung zu überzeugen.