Hallo liebe Community,
hier ein nicht ganz einfacher Sachverhalt, zudem ich zeitnah Eure Hilfe benötige:
Zum 05.01.2016 habe ich einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung (damals EG 6, Stufe 3) bei meinem AG gestellt.
Aufgrund diverser Umstände (Arbeitgeberseits, Engpässe Personalstelle) dauerte es bis zum 15.06.2018, bis ich meine Stellenbeschreibung abgeben konnte.
Der AG leitete diese an den KAV weiter, der dann zum Juni 2019 eine Stellungnahme bei meinem AG abgab.
Diese besagte, dass eine Höhergruppierung in EG 8 gerechtfertigt ist.
Sodann erfolgte rückwirkend zum 01.01.2019 die Eingruppierung in EG 8, Stufe 4 (Zwischenzeitlich in 2018: Stufensteigerung EG 6 Stufe 3 nach EG 6 Stife 4). Nun soll die Höhergtruppierung rückwirkend zum 01.01.2017 ausgezahlt werden.
Nun möchte ich gerne wissen, ob der Zeitraum vor dem 01.01.2017 nicht zu berücksichtigen ist (Zeitpunkt Antragstellung + Ausschlussfrist = 05.07.2015)? Der lange Zeitraum zwischen Antragstellung und erfolgter eingereichter Stellenbeschreibung ist nicht durch mich verschuldet sondern durch den AG.
Ganz lieben Dank für Eure Mithilfe!