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Falsche Entwicklungsstufe

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Erzieherin27:
Ok, ich hab mich missverständlich ausgedrückt...

Nachdem ich feststellte in derselben Stufe wie die Kollegin zu sein, erfragte ich die Gründe beim AG.

Es stellte sich heraus, dass mir meine 5jährige Tätigkeit nicht als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurde.

Bei gestriger Prüfung wurde ich direkt in die nächste Stufe geschoben. Folglich wurden mir die 5 Jahre zu unrecht nicht anerkannt.

Spid:
Aus den Ausführungen geht immer noch nicht hervor, ob es sich bei der Berufserfahrung bei den anderen AG tatsächlich um einschlägige Berufserfahrung handelte.

Erzieherin27:
5 Jahre Hort, 2 Jahre Heim und 3 Jahre Kita - zwar sind die Tätigkeitsbereiche nicht identisch, aber es handelt sich insgesamt um 10 Jahre Berufserfahrung als pädagogische Fachkraft - meines Erachtens ist das einschlägige Berufserfahrung?

Spid:
Einschlägige Berufserfahrung liegt dann vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wurde.

Erzieherin27:
Naja, rückwirkend wurde mir die Tätigkeit ja jetzt als einschlägige Berufserfahrung anerkannt.
Andernfalls wäre ich jetzt nicht unmittelbar nach 4 eingestuft worden, sondern hätte bis September 2020 warten müssen... dann wäre Stufe 3 durchlaufen gewesen.

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