Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Niedrigere EG als in der Stellenbeschreibung angegeben
DerLustigeOpa:
Hallo zusammen,
wie viele andere hier, habe ich eine Frage zur Eingruppierung als TB im öD.
Laut Stellenbeschreibung ist die Stelle "entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung [...] bis zu Entgeltgruppe 13 TVöD-V" ausgeschrieben. Mir wurde diese Stelle nun mit E11, Stufe 2 angeboten, mit der ungefähren mündlichen Begründung "E11 weil Einstieg als TB in den öD. Da bereits schon erste Berufserfahrung existiert Einstieg in Stufe 2. Im Laufe der Zeit kann man dann schauen wie sich die Stelle entwickelt, welche Aufgaben/Rolle man letztendlich wahr- bzw. einnimmt." Die Stelle wird neu geschaffen, ist sehr eigenständig und es gibt aktuell noch kein Äquivalent in der entsprechenden Verwaltung.
Das Bewerberprofil setzt ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Diplom, Bachelor oder Master) in der entsprechenden Fachrichtung voraus. Ich selbst habe ein "klassisches" Universitätsstudium mit Bachelor und Master absolviert, ohne spezielle Ausrichtung für den öD, sprich kein duales oder Verwaltungs-FH Studium oder dergleichen.
Meine Frage ist nun: Ist es realistisch im Laufe der Zeit in die E13 oder zumindest E12 aufzusteigen, wenn die Stelle dafür ausgeschrieben war bzw. die Tätigkeit prinzipiell bis zu E13 bewertet wurde? Oder besteht die Möglichkeit, dass man, wenn man einmal dort eingruppiert wurde, in E11 "festsitzt" bzw. erst eine Neubewertung o.ä. erfolgen muss?
Kurzum: Wie groß ist die Hürde, um im beschriebenen Fall eine höhere EG zu erreichen bzw. ist es überhaupt vorstellbar?
Danke für euer Feedback und viele Grüße.
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn E11 die zutreffende Eingruppierung ist, bleibt es dabei, bis sich die auszuübende Tätigkeit ändert. Wenn E11 nicht die zutreffende Eingruppierung ist, bist Du entsprechend Satz 1 bereits entsprechend eingruppiert, die Eingruppierung wird durch die Rechtsmeinung des AG in keinster Weise berührt. Ob eine Tätigkeitsänderung in Zukunft wahrscheinlich ist, kann wohl kaum in Unkenntnis des AG beurteilt werden. Ob E11 die zutreffende Eingruppierung darstellt, kann aufgrund der fehlenden Angaben zur auszuübenden Tätigkeit nicht beurteilt werden.
Bastel:
Dir müssen für einen Aufstieg später die entsprechenden Tätigkeiten offiziell übertragen werden. Ob man das macht und wann, steht in den Sternen. ::) Häufig heißt es, "mit Entwicklungspotential" und dann kommt irgendwann die Ernüchterung ::)
Wenns dumm läuft, gibt man dir inoffiziell E12/13 Aufgaben, bezahlt dich aber nur nach E11. Wärst nicht der erste...
Spid:
Der AG kann eine auszuübende Tätigkeit nicht inoffiziell übertragen.
Bastel:
--- Zitat von: Spid am 12.07.2019 10:11 ---Der AG kann eine auszuübende Tätigkeit nicht inoffiziell übertragen.
--- End quote ---
Stimmt, der Vorgesetzte kann die Arbeit aber einem geben und meistens wird Sie dann auch ausgeführt.
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