Verkürzung Stufenlaufzeit durch Weiterbildung

Begonnen von Grünesgras100, 13.07.2019 21:35

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Grünesgras100

Hallo zusammen,

Aktuell bin ich frisch in der EG6 Stufe 3 eingeordnet.
Ab August fange ich eine 6 monatige  Weiterbildung zum Fachwirt an.
In meiner Stellenbeschreibung ist der Fachwirt nicht vorgeschrieben, dennoch möchte ich diesen machen.
Kann ich durch den Fachwirt meine Stufenlaufzeit (3 Jahre noch bis Stufe 4) verkürzen?
Wenn ja, wie beantragt man das ?
Wenn nein, warum ?

Vielen Dank schonmal !!!

Spid

Eine Stufenlaufzeitverkürzung setzt erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen voraus, §17 Abs. 2 Satz 1 TVÖD. Eine Weiterbildung erfüllt dies nicht.

Grünesgras100

Ohman....
und eine Höhergruppierung wäre auch nicht möglich ....
Dann lohnt sich der Fachwirt Gehaltstechnisch ja mal garnicht .....
Müsste mir dann ja wohl auf Dauer eine andere Stelle in einer höheren Entgeltgruppe suchen um mehr zu bekommen....
Kann man denn Zulagen bekommen ?

Vielen Dank !

Spid

Wofür denn? Du machst doch weiterhin das gleiche...

Bastel

Zitat von: Grünesgras100 in 13.07.2019 21:48
Ohman....
und eine Höhergruppierung wäre auch nicht möglich ....
Dann lohnt sich der Fachwirt Gehaltstechnisch ja mal garnicht .....
Müsste mir dann ja wohl auf Dauer eine andere Stelle in einer höheren Entgeltgruppe suchen um mehr zu bekommen....
Kann man denn Zulagen bekommen ?

Vielen Dank !

Man sollte sich halt vorher überlegen, ob einem eine Weiterbildung in dieser Hinsicht etwas bringt :D ansonsten hast du das mit der anderen Stelle für eine höhere EG richtig erfasst.

Grumbakiechel

Naja, vielleicht bringt Dir der Fachwirt jetzt nicht sofort etwas und offenbar auf Deiner jetzigen Stelle auch nicht. Aber es ist zumindest bei uns so, dass die Chancen auf eine besser vergütete Stelle dadurch schon ansteigen. Zahlt Dein Arbeitgeber die Fortbildung? Dann investiert er Geld und das soll sich für ihn auch irgendwann auszahlen, indem auch die dem entsprechende Leistung gebracht werden soll.

Ob Dein AG die Fortbildung zahlt oder Aufwendungen, z.B. Freistellung für die Unterrichtszeiten, hat, konnte ich aus Deinem Post nicht herauslesen.