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[BW] Verlust der Verbeamtung auf Lebenszeit beim Wechsel vom Bund nach Ba-Wü
Natalie:
Ist eine Rücknahme der Verbeamtung auf Lebenszeit möglich?
Ich soll als Lehrerin (höherer Dienst) beim Land Ba-Wü anfangen und werde vom aktuellen Dienstherr (Bund, geh. Dienst) zum Land Ba-Wü versetzt.
Das Problem ist, in Ba-Wü beginne ich als Beamtin auf Probe mit der 3-jährigen Probezeit. Damit verliere ich automatisch mein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Falls die Probezeit nicht bestanden wird, werde ich aus dem Dienst des Landes entlassen.
Wie kann ich mein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit behalten?
Dankeschön im Voraus!
Bunny:
Bei einer Versetzung wird das BaL normalerweise beim neuen Dienstherrn fortgesetzt (§ 15 Abs. 3 S. 2 BeamtStG). Liegt wirklich eine Versetzung vor?
Natalie:
Hallo,
Da ich beim Bund (Bundesagentur für Arbeit=BA) Beamtin auf Lebenszeit im gehobenen Dienst (A10) bin und nun zum Land Ba-Wü in den höheren Dienst nach dem Referendariat, also in A 13 einsteigen möchte, sagt das RP: Versetzung vom Bund zum Land, da ich bereits beim Dienstantritt 43 Jahre alt bin, damit ist mein Dienstherr (BA) einverstanden, ich werde wohl versetzt.
Nur das Problem ist für mich: ich beginne das Beamtenverhältnis auf Probe mit der Probezeit von 3 Jahren und falls ich mich nicht bewähren soll, werde ich beim Land entlassen und damit stehe ich dann ohne irgendein Beamtenverhältnis da.
Das finde ich etwas unfair. Man weiß ja nicht, was auf einen zukommt...
Freue mich über jeden Hinweis.
Natalie
Bastel:
Warum Unfair? Das Leben ist kein Wunschkonzert. Netto im Monat einen Tausender mehr zu haben, kann einem schon was wert sein.
WasDennNun:
--- Zitat von: Natalie am 16.07.2019 11:12 ---Das finde ich etwas unfair. Man weiß ja nicht, was auf einen zukommt...
--- End quote ---
Ja, dass ist unfair für beide Seiten, denn beide Seiten wissen ja nicht was auf einen zukommt.
Manchmal gibt es leider Situationen ohne Netz und doppelten Boden, das ist natürlich schwer für einen, der es benötigt, aber
no risk no fun
Es gibt aber evtl. Möglichkeiten die Probezeit zu verkürzen?
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