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Recht auf Einsichtnahme Sitzungsprotokoll?
Lars73:
Strebst du eine Änderung der Arbeitszeugnisses an oder willst du das Protokoll als beleg der betriebsbedingten Kündigung verwenden?
Der Arbeitgeber ist nicht bereit die betriebsbedingte Kündigung zu bestätigen?
Ggf. gibt es die Meldung an die Agentur für Arbeit (Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III)). Ich vermute an die kommt man vergleichsweise leicht heran. ggf. ist die auch in der Personalakte. Vielleicht auch andere Erläuterungen zur Kündigung. Ein recht auf Einsicht in die Personalakte besteht.
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