Hallo Zusammen,
mein Vorgesetzter hat mir aufgrund von neuen Aufgaben, die ich übernehmen soll, eine Prüfung auf Höhergruppierung vorgeschlagen (mit dem Ziel eine Gruppe höher zu erlangen). Momentan bin ich in E12 (Stufe 4), dann wäre ich in E13 (Stufengleicher Aufstieg, also auch Stufe 4). Der Garantiebertrag kommt hier nicht zum Tragen, da stufengleiche Höhergruppierung. Ich bin jedoch schon zwei Jahre in Stufe 4, komme also in 2 Jahren in Stufe 5.
Sollte ich daher besser mit der Höhergruppierung warten, bis ich in zwei Jahren in Stufe 5 gekommen bin? Der Unterschied E12/E13 ist ja nicht so besonders (3%?), deutlich grösser ist der Unterschied zwischen Stufe 4 und Stufe 5 innerhalb der E12. Ach ja, TV-H gilt bei mir.
Danke und VG