Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ungewollte Übernahme nach Berufsausbildung

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Spid:
§24 BBiG hat nicht die von Dir unterstellte Rechtsfolge.

ike:
Sticht also der TVa-L das BBiG aus?

Spid:
Nein.

ike:
Und was ist dann falsch?

Spid:
§24 BBiG hat schlicht nicht den behaupteten Inhalt.

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