Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ungewollte Übernahme nach Berufsausbildung
Spid:
§24 BBiG hat nicht die von Dir unterstellte Rechtsfolge.
ike:
Sticht also der TVa-L das BBiG aus?
Spid:
Nein.
ike:
Und was ist dann falsch?
Spid:
§24 BBiG hat schlicht nicht den behaupteten Inhalt.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version