Hallo zusammen,
ich hätte die Möglichkeit mich auf eine Stelle (Personalsachbearbeitung) zu bewerben, die nach A10 eingruppiert ist.
Da ich kein Beamter, sondern Angestellter in E9a bin, frage ich mich, wie ich eingruppiert werden würde. Unverständlicherweise lese ich oft bei Stellenausschreibungen nach A10, dass die Eingruppierung im Angestelltenverhältnis nach E9c erfolgt. Andere Arbeitgeber wiederum zahlen anstelle von A10 EG 10. Auf welcher Grundlage kommen solche Unterschiede zustande?
Ich würde natürlich bei meinem potentiellen neuen AG gerne die E10 rausholen. Wie kann ich hier am besten vorgehen oder im Bewerbungsgespräch argumentieren? Es handelt sich bei der Stelle um eine "reine" Sachbearbeiterstelle, d. h. Stellenausschreibung, Personalauswahl, Kündigungen, Arbeitsverträge etc... (keine Führungsverantwortung)
Die EG-Ordnung hilft mir ehrlich gesagt nicht weiter:
Entgeltgruppe 9c
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt,
dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.[/i]
Das scheint ja irgendwie alles Interpretationssache zu sein. Hinsichtlich dessen, dass ich bei o. g. Stelle selbst eine Eingruppierung von Mitarbeiter/-innen vornehmen dürfte, würde mich diese Problematik generell und in meinem persönlichen Fall sehr interessieren.
Vielen Dank für eure Meinungen.