Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Arbeitsplatzwechsel - Jahressonderzahlung

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Laemat:
wie sehe der Fall denn bei einer Verbeamtung aus? Gibt es in dem Jahr eine anteilige Jahressonderzahlung?

Spid:
Der TVÖD trifft naheliegenderweise keine Regelungen zu den Rechtsfolgen einer Verbeamtung.

Iuliaagrippina:
Ein Aufhebungsvertrag ist doch grundsätzlich zu jeder Zeit möglich, soweit sich beide Seiten einigen können.

Spid:
Durchaus. Ich sehe nur keinen Anreiz für den AG, dem für ihn ungünstigsten Zeitpunkt zuzustimmen.

nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 19.07.2019 06:50 ---Welche besonderen Vorteile böte der 01.10.?

--- End quote ---

§ 20 Abs. 2 Satz 3 TVöD: "Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30. September begonnen hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses."

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