Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Arbeitsplatzwechsel - Jahressonderzahlung
			Laemat:
			
			wie sehe der Fall denn bei einer Verbeamtung aus? Gibt es in dem Jahr eine anteilige Jahressonderzahlung?
		
			Spid:
			
			Der TVÖD trifft naheliegenderweise keine Regelungen zu den Rechtsfolgen einer Verbeamtung. 
		
			Iuliaagrippina:
			
			Ein Aufhebungsvertrag ist doch grundsätzlich zu jeder Zeit möglich, soweit sich beide Seiten einigen können.
		
			Spid:
			
			Durchaus. Ich sehe nur keinen Anreiz für den AG, dem für ihn ungünstigsten Zeitpunkt zuzustimmen.
		
			nichts_tun:
			
			
--- Zitat von: Spid am 19.07.2019 06:50 ---Welche besonderen Vorteile böte der 01.10.?
--- End quote ---
§ 20 Abs. 2 Satz 3 TVöD: "Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 30. September begonnen hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums der erste volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses."
		
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