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Arbeitsplatzwechsel - Jahressonderzahlung

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Iuliaagrippina:
Vielen Dank für eure Antworten!
Wenn man zum 02.12. wechselt, muss man dann seinem vorherigen Arbeitgeber die Jahressonderzahlung auch nicht zurückzahlen? Ich kenne so eine Regelung, allerdings nur von einem Vertrag, der an den TVöD angelehnt ist.

Spid:
Nein, muß man nicht.

Lars73:
Der TVöD sieht keine Rückzahlung bei Ausscheiden nach dem 1.12. vor. Ob es in deinen Vertrag abweichende Regelungen gibt müsstest du selber nachschauen. Falls es eine solche Klausel gäbe müsstest du nur kurzzeitig Mitglied in einer dem Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft werden. Dann wäre bei einer Bundesbehörde die Klausel unwirksam. (Die Musterverträge vom BMI sehen aber natürlich solche Klauseln sowieso nicht vor.) Solche Rückzahlungsregeln gab es früher im BAT.

Bastel:
Irgendwie kann ich mir eine Kündigung zum 02.12 nicht so richtig vorstellen. Da macht doch keine Dienststelle mit.

Das ginge ja auch nur über einen Aufhebungsvertrag...

Spid:
Grundsätzlich kann man zu jedem Zeitpunkt kündigen. Es stellt sich nur die Frage der Rechtmäßigkeit (und bei einer AG-Kündigung der Wirksamkeit) der Kündigung - und zwar auch nur dann, wenn die andere Partei Kündigungsschutzklage erhebt.

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