Hallo zusammen,
ich arbeite seit einigen Jahren mittelbar für einen Arbeitgeber, der an den TV-L gebunden ist. Da ich bisher nur durch Fördermittel dieses AG bei einem Verein beschäftigt bin, bin ich noch nicht tariflich entlohnt. Mittelfristig soll ich (mit der gleichen Stelle) aber wohl zum eigentlichen Arbeitgeber wechseln und dann automatisch auch nach TV-L entlohnt werden. Meine aktuelle Tätigkeit ist identisch zu der meiner TV-L-KollegInnen und wird dort nach E13 bezahlt. Ich würde entsprechend die gleichen Aufgaben behalten wie jetzt, und somit die gleiche Stelle besetzen, wie die KollegInnen (E13J.
Nun ist es aber so, dass ich bedingt durch privatwirtschaftliche Karrieresprünge und Familienplanung mein Studium seinerzeit nicht fertig abgeschlossen habe (Magister, Zwischenprüfung bestanden, schon scheinfrei im Hauptstudium). Ich höre nun Unkenrufe, dass dies für E13 ein Problem sei. Mein Standpunkt ist aber, dass ja die Stellenbeschreibung mit ihren Aufgaben entscheidend ist, und nicht die Ausbildung des Stelleninhabers.
Sehe ich das falsch? Könnte die Ausschreibung der Stelle für mich gefährlich sein? Ich habe viel sehr spezifische Erfahrung für diese Stelle zu bieten und bin quasi die Idealbesetzung - kann mir jemand Drittes nur wegen dessen abgeschlossenen Studiums formal gefährlich werden (formal höher qualifiziert, müsste er/sie bevorzugt werden?).
Danke für Eure Erfahrungswerte!