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Höhergruppierung nach Fachweiterbildung

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Selinadzn:
Hallo Zusammen,

wir haben gerade die Ablehnung auf Höhergruppierung erhalten.


Also wir (insgesamt 3 Teilnehmer) haben die IMC- Fachweiterbilung ingesamt, 13 Monate im April 2019, erfolgreich abgeschlossen.

Lt TVÖD steht doch drin eine Pflegekraft die 3 Jahre Ausbildung hatte und eine Fachweiterbildung gemacht hat, kommt in die Gruppe 9.

Kann man widerspruch einlegen oder sollen wir uns an den Betriebsrat wenden?
Vorschläge ?
Oder ist die Ablehnung berechtigt?

Ich bin grad überfragt

Lars73:
Der TVöD findet umfassend Anwendung auf das Arbeitsverhältnis?
Es handelt sich um einer Fachweiterbildung im Sinne der Protokollerklärung 6 der Entgeltordnung, Abschnitt "Beschäftigte in der Pflege"?
Du hast auch entsprechende Tätigkeiten im Kontext der Fachweiterbildung?

Wenn alles mit ja zu beantworten ist die Bezahlung nach P9 schriftlich einfordern. Betriebsrat kann eingebunden werden. Ggf. wäre eine Klage in Betracht zu ziehen. Oder Wechsel zu einem Arbeitgeber der bereit ist P9 zu bezahlen.

Spid:
Im TVÖD steht keineswegs, "eine Pflegekraft die 3 Jahre Ausbildung hatte und eine Fachweiterbildung gemacht hat, kommt in die Gruppe 9". Vielmehr ist eine Pfelegekraft der Entgeltgruppe P 7 Fallgruppe 1 mit abgeschlossener Fach-weiterbildung und entsprechender Tätigkeit in P9 eingruppiert. Die Eingruppierung in P9 setzt mithin eine entpsrechende auszuübende Tätigkeit voraus.

Selinadzn:
Es tut mir leid!
 
Ich kann leider nichts mit den Antworten anfangen. Ich hab mich davor noch nie damit befasst. Und bin da jetzt ein bisschen überfordert damit.

Kann mir denn jemand sagen was ich machen kann? Ob ich überhaupt ein Recht habe? Oder ob diese neue IMC Fachweiterbildung einfach keinen Wert hat?

Spid:
Eine Fachweiterbildung hat grundsätzlich nur dann einen Wert für die Eingruppierung, wenn sie Tatbestandsmerkmal einer Voraussetzung in der Person im Tätigkeitsmerkmal der Eingruppierung der auszuübenden Tätigkeit ist.

Wie bist Du denn bisher eingruppiert? Wurde eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen?

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