Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung nach Fachweiterbildung
Selinadzn:
Ich bin aktuell Gruppe 7 Stufe 4.
"wenn sie Tatbestandsmerkmal einer Voraussetzung in der Person im Tätigkeitsmerkmal der Eingruppierung der auszuübenden Tätigkeit ist."
Was bedeutet das? Das ich auch auf der IMC arbeite als das?
Spid:
Nein, aber der Umstand, daß Du eine der Weiterbildung entsprechende auszuübende Tätigkeit (die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich) hast, wäre Voraussetzung für die höhere Eingruppierung.
Unter der Prämisse, daß die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung in P7 bislang zutreffend war, ist sie es auch weiterhin, und zwar so lange, wie keine höherwertige auszuübende Tätigkeit übertragen wird.
WasDennNun:
Es bedeutet, dass in der REgel man nicht mehr Geld bekommt "nur" weil man eine IMC- Fachweiterbilung gemacht hat.
Der AG müsste dir auch entsprechende Tätigkeiten zuweisen oder zugewiesen haben.
Lösung: AG Wechseln, der diese Tätigkeiten dir geben will.
oder
AG überzeugen, das du solche Tätigkeiten ausüben sollst.
Selinadzn:
Aber ich übe ja schon die Tätigkeit aus … Hab sogar ein neues Schild bekommen. Mit Fachkraft für IMC :-\
Spid:
--- Zitat von: Spid am 19.07.2019 12:30 ---die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich
--- End quote ---
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