Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung neu verhandeln?
RisingSun:
Hallo zusammen,
ich bin aktuell als IT-Systemadministrator in einer Kommune tätig, Schwerpunkt Support und Service laut Stellenbeschreibung. Diese Stelle wurde mit E8 bewertet. Aktuell bin ich noch in der Probezeit, weshalb ich die Füße still halte.
Zum Sachverhalt: Wir sind zu zweit in der IT und der Geschäftsleitung direkt unterstellt. Mein Kollege ist der Fachgebietsleiter und hat E11. Dieser Kollege ist nicht unbedingt eine einfache Person (bei allen Kollegen bekannt) und schon länger im Betrieb. Ich komme mit ihm aus, doch stecke ich in einer Zwickmühle. Die neue Geschäftsleitung ist seit etwa zwei Jahren dabei, möchte vieles verändern und reißt alte Strukturen auseinander, was schon dazu geführt hat, dass viele alte Hasen den imaginären Mittelfinger zeigten und die Kündigung einreichten.
Bis jetzt hatte ich keine Probleme mit dieser GL. Jedoch herrscht ein starker Konflikt zwischen der GL und meinem Kollegen. Bei jedem Meeting muss ich dabei sein. Mein Kollege ist seit einem Monat im Urlaub. Von der GL bekomme ich immer mehr Aufgaben. Letzte Woche sagte die GL auch noch, dass ich ebenfalls alles erfüllen soll, was mein Kollege macht. Ich bin der GL viel sympathischer, weil ich ruhiger bin und nicht so schnell in die Luft gehe (noch nicht passiert) wie mein Kollege. Die GL versucht nun, ihn in vielen Dingen zu übergehen.
Da der Kollege im Urlaub ist, habe ich die Rolle als vertretende Fachgebietsleitung.
Diese Aufgaben übersteigen meine Stellenbeschreibung. Mittlerweile rotiere ich wie eine Irre, um die IT am Laufen zu halten. Dennoch sehe ich es nicht ein, die Aufgabenbereiche dauerhaft des Fachgebietsleiters zu übernehmen ohne einer Gehaltsanpassung.
Seit dem ich hier bin, lehnt sich der Fachgebietsleiter auch immer weiter zurück, weil ich viele Aufgaben übernommen habe. Es gibt mittlerweile Tage, an denen ich nicht mehr zur Ruhe komme. So etwas wie Pause ist schon ein Fremdwort geworden. Von diesem Kollegen kommen nur Sätze wie: "Du bist ja noch jung. Du kannst es ab." Ja, das bin ich, aber eine Maschine bin ich auch nicht, die sich für die Arbeit aufopfert.
Immerhin ist mein Kollege auch der Meinung, dass wir meine Entgeltgruppe verändern müssen, doch in diesem Fall sträubt sich die GL. Ich soll mehr machen, aber umsonst.
Man wirft mir gerne von der Personalabteilung an den Kopf, dass ich keinen akademischen Abschluss habe und nicht höher als E8 werden kann. Mein Kollege hat auch keinen und exakt den gleichen Beruf erlernt wie ich. Er bekommt aber E11.
Vor einiger Zeit bewarb ich mich bei einer anderen Kommune und bekam eine Zusage für eine E10 Stelle, geben wollte man mir aber nur E8 (wegen des fehlenden Bachelor-Abschlusses!). Dennoch hätte ich eine E10 Stelle ausführen sollen. Geht's noch?
Intern habe ich von vielen Kollegen gehört, dass unsere GL fast allen Mitarbeitern neue Aufgaben aufgedrückt hat, jedoch nicht mehr zahlen möchte. Für viele ist es frustrierend, was die Krankheitsquote massiv ansteigen ließ/lässt. Für mich verständlich... Die älteren Kollegen schütteln alle mit dem Kopf bei den Entgeltgruppen, womit neue Kollegen eingestellt werden.
Der Vorgänger von meinem Kollegen bekam E13 und der vorige Vorgänger sogar E15ü. Neue Kollegen bekommen teilweise in Führungspositionen niedrigere Entgeltgruppen als ältere Kollegen, die als Sachbearbeiter ohne Führungsverantwortung fungieren.
Ich weiß nicht, wie man mit so einem Stil das neue Personal halten will.
Ebenso belastet es mich, dass ich nun zwischen der GL und meinem Kollegen stehe. Auf wen soll ich hören? Mein Kollege ist eigentlich mein Vorgesetzter, aber die andere Seite ist ja die Geschäftsleitung.
Ich habe mir nun auch gesagt, dass ich mich noch ein wenig gedulde, beobachte, was in nächster Zeit passieren wird. Falls sich nichts an dieser Situation ändern sollte, werde ich mir eine neue Stelle suchen.
War hier jemand schon in einer ähnlichen Situation?
Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien und kann somit nicht verhandelt werden. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Es besteht kein Anspruch auf die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Andererseits besteht auch kein Anspruch, daß Tätigkeiten, die nicht wirksam zur Ausübung übertragen wurden, dauerhaft ausgeübt werden. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person genannt, ist man bei Nichterfüllung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe eingruppiert.
nichts_tun:
--- Zitat von: RisingSun am 19.07.2019 12:46 ---Der Vorgänger von meinem Kollegen bekam E13 und der vorige Vorgänger sogar E15ü. Neue Kollegen bekommen teilweise in Führungspositionen niedrigere Entgeltgruppen als ältere Kollegen, die als Sachbearbeiter ohne Führungsverantwortung fungieren.
--- End quote ---
Das mag ungerecht erscheinen, aber das Tarifgefüge des TVöD ist auch nicht starr. Sofern Aufgaben umverteilt werden, kann dies auf die Eingruppierung Auswirkungen haben, im positiven wie im negativen Sinne. Im Regelfall ist es eher nicht hilfreich den guten alten Zeiten hinterher zu weinen oder neidvoll auf andere Kollegen zu blicken.
Im Übrigen wärest du, wie Spid schon schrieb, in EG 9c eingruppiert gewesen bei dem anderen AG, wenn du nicht die entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung auf einschlägigem IT-Gebiet vorweisen kannst.
Bastel:
Um dem TE zu helfen: Mach absofort nur noch Aufgaben welcher deiner E8 entsprechen. Alles andere lässt du dir schriftlich übertragen. Dadurch kann deine EG steigen.
Pseudonym:
--- Zitat von: nichts_tun am 19.07.2019 17:31 ---
--- Zitat von: RisingSun am 19.07.2019 12:46 ---Der Vorgänger von meinem Kollegen bekam E13 und der vorige Vorgänger sogar E15ü. Neue Kollegen bekommen teilweise in Führungspositionen niedrigere Entgeltgruppen als ältere Kollegen, die als Sachbearbeiter ohne Führungsverantwortung fungieren.
--- End quote ---
Im Übrigen wärest du, wie Spid schon schrieb, in EG 9c eingruppiert gewesen bei dem anderen AG, wenn du nicht die entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung auf einschlägigem IT-Gebiet vorweisen kannst.
--- End quote ---
Aber auch nur dann, wenn man nicht die Fallgruppe 2 der EG10 nimmt.Ich gehe mal davon aus, dass die Dame hier nach Teil der Informationstechnik eingruppiert ist.
--- Zitat ---Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
--- End quote ---
Ich sehe nicht, weshalb die E10 (und mehr) ohne Studium nicht zu erreichen seien sollen. Natürlich erst nach bereits übertragener Tätigkeit. Der Gestaltungsspielraum wird sich vermutlich aus den höherwertigen Aufgaben und Neuerungen in der Infrastruktur ergeben.
In der Probezeit ist es natürlich schwieriger sich Recht zu verschaffen, ohne hinterher leiden zu müssen. Aber danach sehe ich das Problem nicht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version