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Eingruppierung neu verhandeln?

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Spid:
Grundsätzlich stehen die Fallgruppen als gleichwertige Alternativen nebeneinander - das bedeutet aber auch, daß durchaus eine der beiden Alternativen zutreffend sein kann und die andere nicht. Die beiden Fallgruppen haben keine synonyme Bedeutung nur einmal ohne Voraussetzung in der Person.

Pseudonym:

--- Zitat von: Spid am 20.07.2019 09:24 --- nur einmal ohne Voraussetzung in der Person.

--- End quote ---
Eben. Die EGO hält hier ja für Jene , die mehr leisten wollen und auch können, explizit Wege offen, höherwertige Tätigkeiten auszuüben.

An sich ist das Instrument ausreichend flexibel. Leider sind es die Köpfe in der Verwaltung nicht. Nach meiner Erfahrung besonders bei verbeamteten Personalern mit ihrer Laufbahn-Denke.

Spid:
Die beiden Fallgruppen beschreiben aber nicht identische auszuübende Tätigkeiten.

WasDennNun:

--- Zitat von: RisingSun am 19.07.2019 12:46 ---Man wirft mir gerne von der Personalabteilung an den Kopf, dass ich keinen akademischen Abschluss habe und nicht höher als E8 werden kann.
--- End quote ---
Das ist eine Lüge!
Die sollen mal in die EGO schauen und nicht so dilettantisch sein. Oder aber sie sollten den Job nicht wechseln.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_iF_13_Lesefassung.pdf
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

--- Zitat ---Vor einiger Zeit bewarb ich mich bei einer anderen Kommune und bekam eine Zusage für eine E10 Stelle, geben wollte man mir aber nur E8 (wegen des fehlenden Bachelor-Abschlusses!). Dennoch hätte ich eine E10 Stelle ausführen sollen. Geht's noch?
--- End quote ---
Das ist doppelt Falsch!
Wenn es eine Tätigkeiten nach EG10 Fallgruppe 1 handelt, dann bist du mit E9c zu bezahlen, ansonsten E10.

Dir bleiben nur: Entweder Bastels Vorschlag oder Jobwechsel

Pseudonym:
Ich bin nicht vollumfänglich mit den Unterschieden zw. EGO Bund und VKA vertraut. Allerdings hat das BVA hier eine m.E.n auch für den VKA verwertbare (wenn vielleicht auch nicht 1:1) Eingruppierungshilfe verfasst:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Vielleicht hilft's der TE ja weiter.

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