Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung neu verhandeln?
Spid:
Es gibt schon erhebliche Unterschiede. Um ein Grundverständnis zu erlangen, kann das aber hilfreich sein.
RisingSun:
Danke, für die zahlreichen Antworten.
Dann hätte ich noch rechtliche Fragen, die nicht mich betreffen.
Ich habe Kollegen, die als Sachbearbeiter angestellt sind. Ein Beispiel:
Man hat zwei Sachbearbeiter, die exakt das gleiche Stellenprofil besitzen und somit die identischen Tätigkeiten ausüben. Nun ist es so, dass Person A mit E8 angestellt ist und Person B mit E6. Die Personalabteilung erklärt es so, dass Person A eine Verwaltungsfachangestellten-Aubsildung absolviert hat und Person B "nur" eine Bürokauf-Ausbildung abgeschlossen hat.
Ist eine Entgeltgruppe nicht an eine Stelle (auszuübende Tätigkeit) gebunden und nicht an die einzelnen Qualifikationen der Arbeitnehmer? Mir erscheint es nicht als richtig.
Dann gibt es eine weitere Sachbearbeitung, die nur temporär E8 bekommt (für ein paar Monate) und anschließend wieder auf E6 runtergestuft werden soll. Ist dies rechtlich richtig?
Ich habe früher in der Industrie gearbeitet und dort war es verboten gewesen, Angestellte herabzustufen, wenn diese mal in eine andere Abteilung versetzt wurden und "minderwertige" Tätigkeiten ausgeübt haben.
Dann gibt es hier noch weitere Fälle: Sachbearbeiter, die befristet mit E8 angestellt wurden, werden anschließend entfristet (was ja auch ganz gut ist, aber!) und von der Entgeltgruppe auf E7 umgesiedelt werden trotz der gleichen Stelle.
Leider ist unser Personalrat zu nichts zu gebrauchen, um solche Fragen zu klären.
Danke im Voraus für eure Antworten!
Lars73:
"Man hat zwei Sachbearbeiter, die exakt das gleiche Stellenprofil besitzen und somit die identischen Tätigkeiten ausüben?."
Ist es wirklich exakt das gleiche Stellenprofil? Auch was die Zeitanteile der übertragenden Aufgaben angeht?
"Dann gibt es eine weitere Sachbearbeitung, die nur temporär E8 bekommt (für ein paar Monate) und anschließend wieder auf E6 runtergestuft werden soll. Ist dies rechtlich richtig?"
Handelt es sich um eine Zulage für die E8 Tätigkeiten oder wird hoch- und herabgruppiert. Normalerweise macht man es mit einer Zulage für vorübergehende höherwertige Tätigkeiten. Wenn es tatsächlich eine Herabgruppierung ist geht dies bei Zustimmung des Beschäftigten.
"Dann gibt es hier noch weitere Fälle: Sachbearbeiter, die befristet mit E8 angestellt wurden, werden anschließend entfristet (was ja auch ganz gut ist, aber!) und von der Entgeltgruppe auf E7 umgesiedelt werden trotz der gleichen Stelle."
Hat sich die wahrzunehmende Tätigkeit geändert. Z.B. Verschiebung von Zeitanteilen?
Spid:
Gilt die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich, räumlich und persönlich für die Betroffenen und wird durch diese nicht erfüllt?
RisingSun:
"Man hat zwei Sachbearbeiter, die exakt das gleiche Stellenprofil besitzen und somit die identischen Tätigkeiten ausüben?."
Ist es wirklich exakt das gleiche Stellenprofil? Auch was die Zeitanteile der übertragenden Aufgaben angeht?
Laut Aussage beider Kollegen sind es exakt die gleichen Stellenprofile mit den gleichen Zeitanteilen. Nur haben diese unterschiedliche Ausbildung gemacht.
"Dann gibt es eine weitere Sachbearbeitung, die nur temporär E8 bekommt (für ein paar Monate) und anschließend wieder auf E6 runtergestuft werden soll. Ist dies rechtlich richtig?"
Handelt es sich um eine Zulage für die E8 Tätigkeiten oder wird hoch- und herabgruppiert. Normalerweise macht man es mit einer Zulage für vorübergehende höherwertige Tätigkeiten. Wenn es tatsächlich eine Herabgruppierung ist geht dies bei Zustimmung des Beschäftigten.
Mehr Informationen habe ich nicht bekommen zu diesem Fall. Es könnte nur eine temporäre Zulage sein, doch dann wäre dies ebenfalls nicht gerechtfertigt, weshalb es nur temporär wäre. Aufgrund des extrem hohen Krankheitsstandes (Langzeiterkrankungen) muss dieser Sachbearbeiter auch die Arbeit der Pädagogen abfangen, was seit min. zwei Jahren der Fall ist. hat dieser Sachbearbeiter eine Chance, dauerhaft E8 zu erhalten?
"Dann gibt es hier noch weitere Fälle: Sachbearbeiter, die befristet mit E8 angestellt wurden, werden anschließend entfristet (was ja auch ganz gut ist, aber!) und von der Entgeltgruppe auf E7 umgesiedelt werden trotz der gleichen Stelle."
Hat sich die wahrzunehmende Tätigkeit geändert. Z.B. Verschiebung von Zeitanteilen?
Nein, es hat sich nichts an den Tätigkeiten und Zeitanteilen geändert.
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