Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma

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WasDennNun:

--- Zitat von: was_guckst_du am 27.07.2019 13:05 ---...und der Elektriker,  der Bäcker, der Physiler etc auch.... ::)

--- End quote ---
Natürlich sofern sie ein sonstiger Beschäftigter im Tarifsinne auf eine entsprechend ausgeschriebene Stelle sind. Ansonsten hätten sie ja keinen Klagegrund.

Spid:
Es gibt auch keinen Klagegrund, wenn jemand „sonstiger Beschäftigter“ im Tarifsinne ist oder wäre. Das ist ein Merkmal, auf das sich die Tarifvertragsparteien für die Eingruppierung geeinigt haben. Es ist für die Einstellung/Stellenbesetzung völlig unbeachtlich.

WasDennNun:
Wann gäbe es einen Klagegrund für eine Klage, bzgl. der Nichtberücksichtigung der Bewerbung?

Spid:
Wenn das Anforderungsprofil erfüllt ist und die Bewerbung nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen wurde.

was_guckst_du:
...womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären...ich hoffe, er hat es nun verstanden...

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