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Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma

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nichts_tun:

--- Zitat von: Spid am 27.07.2019 20:34 ---Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.

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Kürzlich las ich eine Ausschreibung im IT-Bereich, bei der keine konkrete EG genannt wurde und eine Ausbildung oder ein Studium auf einschlägigem Gebiet gefordert war. Die Vergütung richtete sich dann "nach dem TVöD und den persönlichen Voraussetzungen". Schreibt ihr das dann vergleichbar aus?

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 27.07.2019 20:34 ---Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.

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Wenn alle dafür Verantwortlichen so klug wären wie deiner einer, dann müssten und würden die BR (oder wer auch immer) nicht Einfluss nehmen, um den durch die Dummheit dieser Verantwortlichen entstehenden Schaden zu minimieren.


--- Zitat von: nichts_tun am 27.07.2019 23:09 ---Kürzlich las ich eine Ausschreibung im IT-Bereich, bei der keine konkrete EG genannt wurde und eine Ausbildung oder ein Studium auf einschlägigem Gebiet gefordert war. Die Vergütung richtete sich dann "nach dem TVöD und den persönlichen Voraussetzungen". Schreibt ihr das dann vergleichbar aus?

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Keine Ahnung wie es bei Spid ist, bei uns wird es inzwischen so in etwa ausgeschrieben, allerdings verweisen wir durchaus auf die gewünschte Ausbildungshöhe (mit Formeln wie: wiss. HS oder vergleichbare Berufserfahrung ist wünschenswert/förderlich...) und konkretisieren die EG direkt im Vorstellungsgespräch, inkl. der möglichen Stufensituation.

Spid:

--- Zitat von: nichts_tun am 27.07.2019 23:09 ---
--- Zitat von: Spid am 27.07.2019 20:34 ---Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.

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Kürzlich las ich eine Ausschreibung im IT-Bereich, bei der keine konkrete EG genannt wurde und eine Ausbildung oder ein Studium auf einschlägigem Gebiet gefordert war. Die Vergütung richtete sich dann "nach dem TVöD und den persönlichen Voraussetzungen". Schreibt ihr das dann vergleichbar aus?

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Nein. Wir beschreiben Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen, die für die auszuübende Tätigkeit aus unserer Sicht erforderlich, wünschenswert oder vorteilhaft (auch in diesen Kategorien) sind, ggfs. zur besseren Einordnung noch verbunden mit „z.B. erworben durch ein Studium der Fachrichtung...“ oder „bspw. erworben im Rahmen einer kaufmännischen Berufsausbildung“. Die Entgeltgruppe geben wir immer unter vorheriger Angabe des Tarifvertrags mit „Die auszuübende Tätigkeit erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Ex“. Wir wären zwar im Zweifelsfall im Außenverhältnis nicht an unsere Ausschreibung gebunden, aber BR und SBV würden ggfs. (und zurecht) Ärger machen. Deshalb kommen in die Kategorie „erforderlich“ stets nur die absolut notwendigen Voraussetzungen, ohne die der Job nicht machbar wäre, z.B. fortgeschrittene MS Office Kenntnisse mit Beherrschung der Teile Outlook, Word und Excel für die Stellen als Bürosachbearbeiterinnen.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 28.07.2019 08:54 ---Deshalb kommen in die Kategorie „erforderlich“ stets nur die absolut notwendigen Voraussetzungen, ohne die der Job nicht machbar wäre, z.B. fortgeschrittene MS Office Kenntnisse mit Beherrschung der Teile Outlook, Word und Excel für die Stellen als Bürosachbearbeiterinnen.

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....du hast das Beherrschen des kleinen Einmaleins und Lesen und Schreiben der deutschen Sprache vergessen... :D

Gemeindefuzzi:

--- Zitat von: was_guckst_du am 28.07.2019 09:53 ---
--- Zitat von: Spid am 28.07.2019 08:54 ---Deshalb kommen in die Kategorie „erforderlich“ stets nur die absolut notwendigen Voraussetzungen, ohne die der Job nicht machbar wäre, z.B. fortgeschrittene MS Office Kenntnisse mit Beherrschung der Teile Outlook, Word und Excel für die Stellen als Bürosachbearbeiterinnen.

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....du hast das Beherrschen des kleinen Einmaleins und Lesen und Schreiben der deutschen Sprache vergessen... :D

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Mittlerweile MÜSSTE man das fast dazuschreiben!
Bei Azubis haben wir bei uns wieder den guten alten Eignungstest eingeführt!
Bei uns können/dürfen sich alle mit einem Schulabschluss bewerben, also ab Hauptschule. Außer natürlich, wenn für die Ausbildung ein formeller Abschluss notwendig ist, wie z.B bei Anwärtern für den gD.
Wir haben wirklich gute Erfahrungen damit gemacht und im letzten Jahr auch den Hauptschüler eingestellt, weil er mit Abstand den besten Test gemacht hat!
Die Defizite, die er aufgrund seiner Schullaufbahn zwangläufig hatte, gleicht er mit Fleiß und Interesse aus. Lesen schreiben, rechnen konnte er besser, als alle seine Mitbewerber und der schriftliche Ausdruck war durchaus befriedigend bis gut.

Wirklich schlimm steht es allerdings um die EDV-Kenntnisse.
Da muss die 60-jährige Vorzimmerdame der "Generation-Digital" erklären, wie ein Serienbrief geschrieben wird, oder wie eine Abwesenheitsnotiz in Outlook zu erstellen ist.
Sich bei Facebook anmelden, Youtubefilmchen gucken und bei Zalando einkaufen sind eben KEINE "EDV-Kenntnisse", die für die Ausbildung oder Beschäftigung gebraucht werden!
Lediglich googlen klappt so leidlich ;-)

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