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[NI] Zwei Fragestellungen

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MrFischi:
Hallo erstmal,

ich konnte auf der Durchsicht jetzt nicht erkennen, ob meine Fragestellungen schon vorliegen, sodass ich hiermit mal anfange. Sollte dies trotzdem vorherrschen, bitte ich um Entschuldigung.

Meine erste Fragestellung ist folgende:
Ich bin/war Beamtenanwärter und bin leider durch die dritte Prüfung (2. Nachprüfung) durchgefallen, sodass das Studium nicht fortgeführt wird. Vor dem Studium habe ich bereits die Fächer KLR (Kosten/Leistungsrechnung), sowie Buchführung gehabt, diese jedoch mir nicht am Anfang des Studiums anrechnen lassen (großer Fehler). Wie dem so ist, habe ich leider nicht die benötigten Punkte in der Modulklausur bestehend aus Haushaltswirtschaft, KLR und BuFü erreicht. Die Frage ist, ob eine Härtefallregelung (die ich in der Studienordnung nicht gefunden habe) möglich ist, da per Anrechnung ich die Prüfung potenziell bestanden hätte. - Also eine solche Argumentation Erfolg hätte. Vielleicht hat diesbezüglich ja jemand Erfahrungen.

Meine zweite Fragestellung:
Wie hoch stünden die Chancen, in einem erneuten Auswahlverfahren für den g.D. oder die Ausbildung VFA zu punkten, beziehungsweise ist man mit dem Nichtbestehen des derzeitigen Studienversuches schon komplett ,,verbrannt´´. Unabhängig der ,,jetzigen´´ Behörde/Kommune.

PS: Ja, meine Leistungsergebnisse waren nicht so, wie ich Sie mir vorgestellt habe und ich mir auch selbst gestellt habe. Fehlerursache und Abschaltung ist natürlich Voraussetzung für einen potenziellen neuen Versuch.

Ich bedanke mich schon einmal für die Meinungen zu meinen Fragen

calmac:
Was wäre dann der Härtefall?

Endgültig nicht bestanden heißt, eigentlich, endgültig. Wieso sollte der Staat erneut Kosten haben, jemanden auszubilden, der sich als nicht befähigt erwies?

bettelmusikant:
Ist § 18 der NLVO für dich relevant?
"§ 18
Laufbahnprüfung


(2) Wenn die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dies vorsieht, erwerben

[...]
Beamtinnen und Beamte, die nach dem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung der Laufbahngruppe 2 auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen oder auf die Wiederholung der Prüfung verzichten, die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 derselben Fachrichtung durch Zuerkennung durch einen Prüfungsausschuss.

Oder missverstehe ich dich, und es geht nicht um die Laufbahnprüfung sondern eine andere mitten im Studium?

MrFischi:
der Härtefall wäre meiner Ansicht nach ein nicht bestehen aufgrund nicht beantragter Anrechnung von Leistungen; so würde ich es eventuell formulieren. Bezüglich der Kisten verstehe ich den Ansatz und habe deswegen ja auch die Möglichkeit der ,,geringeren´´ Ausbildung als VFA erwähnt, die ich potenziell anstreben würde, sofern (verständlicherweise) keine erneute Anwärter-Ernennung zustande kommt.

Nun es geht um Modulprüfungen innerhalb des Grundstudiums. Die Prüfungen müssen alle bestanden werden um das Studium fortzuführen, bzw. später den Bachelor zu absolvieren. Die Laufbahnprüfung ist die endgültige Abschlussprüfung, der bei mir ja nicht gegeben ist.

calmac:
Ein wirklicher Härtefall ist nicht: Krankheit, Tod, besondere nicht steuerbaren Belastungen zum Zeitpunkt der Prüfung ... das wären Härtefälle.   

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