Hallo erstmal,
ich konnte auf der Durchsicht jetzt nicht erkennen, ob meine Fragestellungen schon vorliegen, sodass ich hiermit mal anfange. Sollte dies trotzdem vorherrschen, bitte ich um Entschuldigung.
Meine erste Fragestellung ist folgende:
Ich bin/war Beamtenanwärter und bin leider durch die dritte Prüfung (2. Nachprüfung) durchgefallen, sodass das Studium nicht fortgeführt wird. Vor dem Studium habe ich bereits die Fächer KLR (Kosten/Leistungsrechnung), sowie Buchführung gehabt, diese jedoch mir nicht am Anfang des Studiums anrechnen lassen (großer Fehler). Wie dem so ist, habe ich leider nicht die benötigten Punkte in der Modulklausur bestehend aus Haushaltswirtschaft, KLR und BuFü erreicht. Die Frage ist, ob eine Härtefallregelung (die ich in der Studienordnung nicht gefunden habe) möglich ist, da per Anrechnung ich die Prüfung potenziell bestanden hätte. - Also eine solche Argumentation Erfolg hätte. Vielleicht hat diesbezüglich ja jemand Erfahrungen.
Meine zweite Fragestellung:
Wie hoch stünden die Chancen, in einem erneuten Auswahlverfahren für den g.D. oder die Ausbildung VFA zu punkten, beziehungsweise ist man mit dem Nichtbestehen des derzeitigen Studienversuches schon komplett ,,verbrannt´´. Unabhängig der ,,jetzigen´´ Behörde/Kommune.
PS: Ja, meine Leistungsergebnisse waren nicht so, wie ich Sie mir vorgestellt habe und ich mir auch selbst gestellt habe. Fehlerursache und Abschaltung ist natürlich Voraussetzung für einen potenziellen neuen Versuch.
Ich bedanke mich schon einmal für die Meinungen zu meinen Fragen