Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
alterschlingel:
@Spid: habe nichts von „gleichzeitig“ oder „zusätzlich“ geschrieben. Und ich verstehe es immer noch nicht. Ich war damals nach der Höhergruppierung in E12/3 + ca. 56,- und nie in EG 13. Meine Frage zielte eher darauf ab, ob der Garantiebetrag von Pan Tau etwas anderes darstellt als der mir damals gezahlte Betrag.
@ Bastel: Da bin ich mal gespannt. Hessen ist gerade dabei, an der Eingruppierung zu werkeln. Manche können dann Anfang 2020 wohl einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Diese wären dann wohl voraussichtlich ab 1.1.2020 in einer höheren Entgeltgruppe. Die gleichen Mitarbeiter könnten dann am 1.1.2021 einen weiteren Antrag auf Höhergruppierung -dann bei der Autobahngesellschaft- stellen und wahrscheinlich genehmigt bekommen?
Da bin ich aber mal gespannt!
Spid:
--- Zitat von: alterschlingel am 09.10.2019 21:04 ---@Spid: habe nichts von „gleichzeitig“ oder „zusätzlich“ geschrieben. Und ich verstehe es immer noch nicht. Ich war damals nach der Höhergruppierung in E12/3 + ca. 56,- und nie in EG 13. Meine Frage zielte eher darauf ab, ob der Garantiebetrag von Pan Tau etwas anderes darstellt als der mir damals gezahlte Betrag.
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Ich habe auch nichts von „gleichzeitig“ geschrieben. Ich habe lediglich dargelegt, wie der Garantiebetrag funktioniert. Nach Deiner Höhergruppierung von E11/4 in E12/3 erhieltest Du für die Stufenlaufzeit der E12/3 das Entgelt der E11/4 plus Garantiebetrag, weil der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt wird, wenn dieser geringer als der Garantiebetrag ist.
--- Zitat ---@ Bastel: Da bin ich mal gespannt. Hessen ist gerade dabei, an der Eingruppierung zu werkeln. Manche können dann Anfang 2020 wohl einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Diese wären dann wohl voraussichtlich ab 1.1.2020 in einer höheren Entgeltgruppe. Die gleichen Mitarbeiter könnten dann am 1.1.2021 einen weiteren Antrag auf Höhergruppierung -dann bei der Autobahngesellschaft- stellen und wahrscheinlich genehmigt bekommen?
Da bin ich aber mal gespannt!
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Ja. Es bleiben ja jeweils die selben Tätigkeitsmerkmale. Diese werden nur unterschiedlichen Entgeltgruppen zugeordnet.
alterschlingel:
Danke spid
suseliese:
Wir in Brandenburg bekommen VL 6,65 im Monat zusätzlich.
Ob das so bleibt oder ob es mehr wird?
Wie ist der derzeitige Stand in den anderen Bundesländern?
alterschlingel:
Verstehe noch nicht so ganz, weshalb ein 13er auf Antrag höhergruppiert werden kann. Warum in der Autobahn gmbh aus der 13 eine 14 wird? Dachte, die wollen einen so übernehmen, wie man eingruppiert ist. Mit Ausnahme der Strassenwärter und Einigen anderen.
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