Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
operator1:
Den Ausführungen von Pan Tau schließe ich mich mal an.
Als TVÖD´ler ist es nicht wirklich ein Angebot.
Knackpunkte sind:
a.) bisher keine VBL
b.) betriebsbedingte Kündigungen werden schon in einer Pressemitteilung zum ABSCHLUSS eines Vertrages genannt (schafft richtig vertrauen)
c.) Höhergruppierung nur auf Antrag (warum nicht automatisch??)
d.) möglicher Wegfall/Anrechnung von Zulagen bei einer Höhergruppierung (siehe Punkt c)
Gehaltstechnisch falle ich unter §25 habe also defakto null Vorteil.
Zusammen mit den vorgenannten Punkten bietet sich ein Wechsel zur Zeit nicht an.
Aber mal abwarten was auf den Veranstaltungen (Gewerkschaften/Arbeitgeber) noch so erläutert wird.
Spid:
Ich frage mich, was alle für ein Problem damit haben, selbst in der Hand zu haben, ob sie eine u.U. ungünstige Höhergruppierung einleiten oder nicht. Vermutlich ein Problem zwischen den Ohren hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs „Antrag“.
operator1:
--- Zitat von: Spid am 05.10.2019 12:00 ---Ich frage mich, was alle für ein Problem damit haben, selbst in der Hand zu haben, ob sie eine u.U. ungünstige Höhergruppierung einleiten oder nicht. Vermutlich ein Problem zwischen den Ohren hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs „Antrag“.
--- End quote ---
Vermutlich falscher Ton.
Wenn Du eine Zulage bekommen würdest die wegfällt/angerechnet wird weil man erst später (auf Antrag) höhergruppiert wird,würdest du da auch anders drüber denken.
Das man einen Antrag stellen kann aber nicht muss ist doch jedem selbst überlassen.
Aber im Zusammenhang mit den tollen Angeboten relativiert sich das dann ganz schnell.
Mit einer automatischen Höhergruppierung würde es diese Probleme nicht geben.
Nicht mehr und nicht weniger war damit gemeint.
Bastel:
--- Zitat von: Spid am 05.10.2019 12:00 ---Ich frage mich, was alle für ein Problem damit haben, selbst in der Hand zu haben, ob sie eine u.U. ungünstige Höhergruppierung einleiten oder nicht. Vermutlich ein Problem zwischen den Ohren hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs „Antrag“.
--- End quote ---
Vermutlich wäre den meisten eine Höhergruppierung ohne Verlust jeglicher Stufenlaufzeit am liebsten. Dann könnte Sie auch automatisch erfolgen.
Spid:
Der einzige Unterschied zwischen einer automatischen Höhergruppierung und einer Höhergruppierung auf Antrag ist die einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, vulgo Antrag. Auch der Zeitpunkt ist derselbe.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version