Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Bereich für TV-Autobahn eingerichtet

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operator1:
Und die , vermutliche , Erhaltung der alten Zulagen.

Spid:
Nein. Die Regelungen zur Höhergruppierung auf Antrag verweisen auf die tariflichen Regelungen zur Höhergruppierung. Mithin ist die Wirkung der Höhergruppierung exakt dieselbe, egal ob sie auf Antrag oder automatisch erfolgt. Auch Die Besitzstandszulagen nach §6 EÜTV entfallen bei jeder Höhergruppierung.

operator1:
Ich bin ja kein Vertragsrechtler und finde es gut hier fachkundig unterstützt zu werden.
Ich hatte das alles etwas anders verstanden.
Wenn ich übergeleitet werde entspricht das aus meiner Sicht einer Neueinstellung.
Zumindest habe ich einen neuen Arbeitsvertrag mit einem neuen AG.
Wenn der mich jetzt in einer neuen Gehaltstufe einstellt, entspricht das dann einer Höhergruppierung?

Spid:
In §1 Abs. 1 EÜTV sind unterschiedliche Möglichkeiten des Wechsels zur Autobahn AG genannt. Je nach Anwendungsfall sind es unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, jedoch mit annähernd gleichen Rechtsfolgen: der Überleitung nach EÜTV, hier insbesondere §§3, 4 EÜTV. Das ist keine Höhergruppierung, es ist die Überleitung. Wenn sich eine höhere Entgeltgruppe ergibt, erfolgt die Höhergruppierung auf Antrag aus dem Überleitungsergebnis heraus. Dabei ist es im Ergebnis völlig unerheblich, ob sie auf Antrag erfolgt oder nicht. Würde man im EÜTV die Worte „auf ihren Antrag“ streichen, würde sich am Ergebnis der Höhergruppierung nichts ändern.

Wenn Du Dein jetziges AV kündigtest und Dich als Externer bewürbest, würdest Du unmittelbar in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach TV-A ergibt, die Stufenzuordnung richtete sich allerdings nach §16 Abs. 2 i.V.m. §17 Abs. 1 ff. TV-A.

operator1:
Also wäre die Zusicherung der Zulagen nur solange gewährleistet bis man einen Antrag stellt (vorrausgesetzt man hat Anspruch darauf)?
Da ja vermutlich viele diesen Antrag stellen können werden dementsprechend viele Zulagen wegfallen.
Scheint ja wieder ein voller Erfolg der Tarifparteien zu sein.

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