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Eingruppierung E9c Rückwirkend

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Spid:
Bei der Umsetzung der inredestehenden Stichtagsregelung gab es doch keinerlei Spielräume.

Dust:

--- Zitat von: Spid am 26.07.2019 12:59 ---Bei der Umsetzung der inredestehenden Stichtagsregelung gab es doch keinerlei Spielräume.

--- End quote ---

Ich meine damit auch mehr die tarifvertragsparteien, die das zumindest in meinem Fall, nicht gut verhandelt haben.

Spid:
Also nicht die Umsetzung der Regelung, sondern die Regelung an sich. Die ist nunmal eine Stichtagsregelung - mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen. Man nimmt dabei üblicherweise tragische Einzelschicksale ob ihrer geringen Gesamtbedeutung inkauf.

Dust:

--- Zitat von: Spid am 26.07.2019 13:20 ---Also nicht die Umsetzung der Regelung, sondern die Regelung an sich. Die ist nunmal eine Stichtagsregelung - mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen. Man nimmt dabei üblicherweise tragische Einzelschicksale ob ihrer geringen Gesamtbedeutung inkauf.

--- End quote ---

Ja genau das mein ich. Ja das ist leider so, nur frag ich mich halt ob man es nicht hätte anders umsetzen, Regeln können

Spid:
Eine alle Betroffenen begünstigende Regelung - bspw. "stufengleich unter Mitnahme der bisherigen Stufenlaufzeit" - hätte aber mehr gekostet. Das Gesamtvolumen der Tarifeinigung steht mehr oder weniger bereits vorher fest, es geht alsonur noch um die Verteilung. Wen hätte man denn an anderer Stelle Deiner Auffassung nach benachteiligen sollen, damit stattdessen kein E9b->E9c-ler Nachteile hätte?

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