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[Allg] Umsetzung B.a.P. g.D auf Stelle m.D.

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Emma23:
Hallo,

Ich brauch dringend Hilfe. Ich bin 33 Jahre, Dipl. Verwaltungswirtin (FH),seit 2010 im Angestelltenverhältnis und nach der 2.Elternzeit seit Oktober 2018 Beamte auf Probe der Laufbahngruppe 2. Seit einem Jahr war ich nun auf einer A10. Nun soll ich umgesetzt werden auf eine A8. Angeblich würde eine neue Stelle für mich geschaffen werden. Ich soll mir um solche Dinge keine Gedanken machen, es wäre für meinen beruflichen Werdegang nicht nachteilig.
Meine Frage nun, geht das beamtenrechtlich überhaupt ? Hat das tatsächliche keine Auswirkung auf den Statuswechsel BAL.

Ich wäre sehr dankbar für einen guten Rat!

Kurbalin:
Vom Grundsatz her hast du einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Darüber unterliegt die Umsetzung auf eine andere Stelle der Mitbestimmung des Personalrates. An den würde ich mich an deiner Stelle wenden. Wenn es die Option geben soll, dass eine Stelle mit entsprechender Wertigkeit geschaffen wird, dann spricht im Grunde doch nichts dagegen, diesen Schritt bereits jetzt zu tun und dich auf diese Stelle zu versetzen. Dann würde sich die Frage nicht stellen.

Auf der anderen Seite, hat dies aufgrund deines Status' als Beamtin auf Probe erst mal keine unmittelbaren Auswirkungen, auf den Wechsel von BAP nach BAL erst recht nicht. Eine tatsächliche Auswirkung würdest du frühestens im Oktober 2022 zu spüren bekommen, da du ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine Verwendungszulage hättest, wenn du nicht sogar unmittelbar auf A10 befördert würdest.

Mask:

--- Zitat von: Kurbalin am 24.07.2019 08:09 ---da du ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine Verwendungszulage hättest, wenn du nicht sogar unmittelbar auf A10 befördert würdest.

--- End quote ---
Das gilt allerdings nur wenn die vorherige A10er-Stelle auch mit einer entsprechenden Planstelle unterlegt war. Wenn es nur ein mit A10 bewerteter Dienstposten ist, muss gar nichts passieren. Das führen eines gD Beamten mit A9 auf einer Planstelle des mD A8 wäre auch ein Verstoß gegen die jeweilige Haushaltsordnung des Landes (in Hessen zum Beispiel 49 LHO) das kann den Fragesteller zwar egal sein, wäre aber für die Behörde blöd. Wenn es auch hier nur um einen Dienstposten und nicht um eine (Plan)Stelle geht, hat Kurbalin alles sehr schön dargestellt.Grds
 amtsangemessene Beschäftigung aber Drama wäre das jetzt nicht :)

Emma23:
Zunächst erstmal vielen herzlichen Dank für die schnellen Antworten!

Vom Personalamt wurde mir nun gesagt, das meine jetzige Stelle doch keine Beamtenstelle wäre, sondern EG9c. Die neue Stelle, auf die ich umgesetzt werde, wird angeblich neu geschaffen im Haushaltsplan 2020 als A9 g.D.,sodass ich dort die am höchsten bewerteste Stelle hätte. Ich müsste dann zusätzlich Aufgaben noch übertragen bekommen. Aber wie das in der Praxis sein soll, konnte mir noch keiner beantworten. Abgeblich muss bei mir der Personalrat nicht zustimmen.

Weiß nicht, was ich von all dem halten soll. Leider ist das Personalamt und der Personalrat schon gar nicht so gestellt, dass man denen vertrauen kann 😔

Kurbalin:
Das klingt ja mal sehr abenteuerlich. Zur Mitbestimmung des Personalrats:

Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten bei
- "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" (§ 72 Abs. 1 Nr. 4 LPVG)
- "Umsetzung innerhalb der Dienststelle für eine Dauer von mehr als drei Monaten" (§ 72 Abs. 1 Nr. 5 LPVG)

Damit enthält die Maßnahme schon mal mindestens zwei mitbestimmungspflichtige Tatbestände, wo der Personalrat zu beteiligen ist.

Ich finde das immer wieder erstaunlich, wie regelmäßig der Stellenplan als Ausrede herangezogen wird, wenn die Personalabteilung bestimmte Pläne umsetzen will. Im Grunde kann genauso gut deine aktuelle Stelle im Stellenplan in eine Beamtenstelle umgewandelt werden, wie man ganz woanders eine neue Beamtenstelle schaffen könnte.

Und auch wenn ich gleich jetzt wieder von den Tarifexperten mit der Mistgabel durch Dorf gejagt werde: In der Logik unserer Dienststelle entspricht die Entgeltgruppe 9c eher einem Mittelding zwischen A10 und A11 als A9...

Ein weiterer Punkt: Wenn du die Stelle doch schon seit einem Jahr bekleidest, warum ist die Berücksichtigung im Stellenplan als Angestelltenstelle jetzt auf einmal ein Problem. Das Thema hätte dann doch schon mit dem Stellenplan 2019 angegangen werden können/müssen.

Nochmal: Unmittelbar viel passieren kann dir in deiner aktuellen Situation nicht wirklich. Allerdings ist eine gesunde Skepsis durchaus noch angebracht. Das wirkt in der Tat alles recht plump konstruiert. Unterm Strich will man wahrscheinlich einem Beschäftigten, der geringer als 9c eingruppiert ist mit der Versetzung auf die Stelle einen Gefallen tun oder so...

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