Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenzeitverkürzung
Sonnenschein8997:
Hallo, ich bin im vergangenen Jahr im öffentlichen Dienst eingestellt worden mit der Stufenzuordnung 4, was ja einer Berufserfahrung von 6 Jahren entspricht. Ich habe in meinem "Leben davor" 30 Jahre in der Wirtschaft gearbeitet, auf dem gleichen Gebiet, also dementsprechend Berufserfahrung. Bei meiner Einstellung wollte ich eine bessere Stufenzuordnung "verhandeln", was mir verwehrt wurde. Nun möchte ich es mit einem Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung versuchen, auf welcher Grundlage des TVÖD könnte ich das tun?
Vielen Dank für die Hilfe.
Spid:
Ein solcher Antrag ist tariflich nicht vorgesehen. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab.
Sonnenschein8997:
Es ist natürlich frustrierend, wenn die Kollegen hier die Zeit absolviert (ich möchte nicht sagen "abgesessen") haben, in Stufe 6 gelandet sind und vom Fortschritt, der außerhalb mancher Verwaltungen passiert, nicht alles mitbekommen haben. z.B. digital arbeiten. Hier wird immer noch kopiert, abgeheftet etc....
Spid:
Und das steht in welchem Zusammenhang zur Stufenlaufzeitverkürzung?
Lars73:
Wenn dir Stufe 4 nicht reicht hättest du nicht für Stufe 4 unterschreiben dürfen.
Die einzige Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung ist in § 17 (2) Satz 1 TVöD. Da kommt es auf die Bereitschaft des Arbeitgebers das Instrument zu nutzen an und auf die Erfüllung der entsprechenden Bedingungen. Die meisten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nutzen das Instrument nicht.
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