Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenzeitverkürzung
nichts_tun:
Sicher, es ist nicht alles schlecht. 8) Aber wenn ich für meine Hotelübernachtung max. 70 € pro Nacht kraft des Reisekostengesetzes geltend machen kann, ist das eher mau (abgesehen davon, dass die Möglichkeit "in begründeten Ausnahmefällen auch höher" so gut wie nie - zumindest in meiner Funktionsebene - gezogen wird).
Vielmehr wundert mich übrigens, dass du schon in Dresden warst, in diesen ruralen Ostgebieten. :)
Spid:
Die von mir genannte tarifliche Regelung ist eine Öffnungsklausel für Einrichtungen in privater Rechtsform oder andere Arbeitgeber als den Bund, richtet sich also explizit nicht an den öD.
nichts_tun:
Das ist mir schon klar. Ich wollte eben nur mein Unglück kund tun...wo arbeitest du nochmal und sucht ihr mehr oder weniger fähiges Personal?
Spid:
Wir wollen nicht zu sehr ins Detail gehen, eine gewisse Anonymität tut uns hier ja doch ganz gut.
nichts_tun:
Ich hab's verstanden...ihr sucht nicht. ;)
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