Hallo,
im Kündigungsgespräch zwischen Bürgermeisterin und Büroleiterin wurde der AN mitgeteilt, dass man sie aus finanziellen (Stellenplan, kommunaler Schutzschirm) und somit aus betriebsbedingten Gründen zum Ende der Probezeit kündigen muss, lt. Beschluss vom Magistrat. Darüber hinaus hätte man erfahren, dass die AN angeblich nicht immer korrekt Pausen ein- und ausgestempelt hat. Lt. direktem Vorgesetztem wäre die AN auch immer sehr flachs gegenüber Bürgern gewesen.
Jetzt steht im Arbeitszeugnis nichts von einer betriebsbedingten Kündigung und aus der Arbeitsbescheinigung geht hervor, dass die Kündigung auf dem Verhalten der AN zurückgeht.
Die AN fühlt sich ein wenig veralbert und möchte, dass im Arbeitszeugnis steht ... aus betriebsbedingten Gründen ...
Nur, wie stellt sie das an?
Um eine Korrektur unter Fristsetzung des Arbeitszeugnisses bitten und, sofern das nicht gefruchtet hat, einen Anwalt beauftragen?
Nur, wie kann sie beweisen, dass man ihr im Gespräch gesagt hat, dass es einen Beschluss des Magistrats gibt, nach dem man sie kündigen muss?
Dass sie nicht immer korrekt die Pausen gestempelt hat, könnte schon sein. Sie vergaß auch immer mal sich korrekt zur Arbeit ein- und von der Arbeit auszustempeln. Sie kann sich das nur aufgrund ihrer ADHS-Erkrankung begründen, von der der AG nichts wusste.
Dass sie gegenüber Bürgern immer sehr flachs gegenüber Bürgern gewesen sein soll ... sie ist ein sehr fröhlicher Mensch, immer einen Spruch auf den Lippen (kölscher Frohnatur allerdings abseits vom Ruhrgebiet arbeitend gewesen!). Sie hatte nie ein gewisses Mindestmaß an Seriosität gegenüber Bürgern vermissen lassen, war immer freundlich, hilfsbereit, in den Antworten und Aufklärungen nachgefragter und beantragter Dinge kompetent. Nur ist der direkte Vorgesetzte ein wahrer Stoffel gewesen, lachte nur über die eigenen Witzchen, war sonst ziemlich spaßbefreit ...
Irgendwie kommt es der AN so vor, als wenn das mit dem Stempeln und den Bürgergesprächen nur als Vorwand benutzt wurde, zumal es doch sehr großer Zufall gewesen sein muss, dass man rein zufällig bemerkt hat, dass Pausengänge außerhalb des Dienstgebäudes nicht korrekt gestempelt worden sind. Dass die AN in ihrer Art nicht dem Vorgesetzten gefallen hat, geschenkt. Die AN weiß und das wurde ihr unzählige Male von anderen KollegInnen und BürgerInnen zurückgemeldet, dass sie gut ankommt. Endlich mal frischer Wind in dem Kabuff von Bürgeramt.
Im worst case ist ja leider erst einmal davon auszugehen, dass die AN nicht das Gegenteil beweisen kann, oder!?
Letztlich: wie kann jetzt also die AN begründen, belegen, beweisen, dass es eine betriebsbedingte Kündigung war und dass auch so im Arbeitszeugnis steht?
Dankeschön.
LG