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Urlaub in der Probezeit

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SunshineR:
Hallo,

neu im öffentlichen Dienst stellen sich mir viele Fragen.

Wie sieht es mit Urlaub während der Probezeit aus.
Mir ist klar, dass ich erst einmal arbeiten sollte bzw. will ich dies natürlich auch.
Andererseits las ich im Internet, dass einem natürlich Urlaub zustehe.
Meine Kollegin meinte nun, das sei sehr schwierig und ich könne z.B. zwischen den Jahren nur frei nehmen, wenn ich genug Überstunden angesammelt hätte - also Überstundenabbau und kein Urlaub.
Vielleicht mag mir jemand die Vorgehensweise erklären.
Ich mag ungern in der ersten Zeit im Büro danach fragen, andererseits muss man Urlaub dort wohl frühzeitig einreichen.
Liebe kollegiale Grüße

Spid:
Beantragter Erholungsurlaub im erworbenen Umfang kann auch in einer Probezeit nur unter den selben Umständen wie außerhalb der Probezeit verweigert werden.

SunshineR:
Lieben Dank für die schnelle Antwort. :-)
So habe ich es auch verstanden.
Evtl. haben Sie für mich noch den genauen § hierfür parat? ;-)

Pseudonym:
Paragraph hin oder her: die Probezeit hat den Anspruch der Anwesenheit. Wegen einem Tag hier und einem Tag da sagt keiner was. Sprechen wir hier aber von mehrwöchigen Urlauben, würde ich davon für die Dauer der Probezeit Abstand nehmen.

Im Falle eines Falles geht das mit in die Waagschale.

Spid:

--- Zitat von: SunshineR am 26.07.2019 20:44 ---Lieben Dank für die schnelle Antwort. :-)
So habe ich es auch verstanden.
Evtl. haben Sie für mich noch den genauen § hierfür parat? ;-)

--- End quote ---

Es gibt keinen, weil es für die Gewährung von Erholungsurlaub in der Probezeit keine Sonderregelung gibt.

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