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Urlaub in der Probezeit

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Spid:

--- Zitat von: Pseudonym am 26.07.2019 20:49 ---Paragraph hin oder her: die Probezeit hat den Anspruch der Anwesenheit. Wegen einem Tag hier und einem Tag da sagt keiner was. Sprechen wir hier aber von mehrwöchigen Urlauben, würde ich davon für die Dauer der Probezeit Abstand nehmen.

Im Falle eines Falles geht das mit in die Waagschale.

--- End quote ---

Erholungsurlaub hat den grundsätzlichen Anspruch auf Gewährung. Ein AG, der da Terz macht, hätte wenig Chancen, die Probezeit zu bestehen.

Pseudonym:

--- Zitat von: Spid am 26.07.2019 20:58 ---
--- Zitat von: Pseudonym am 26.07.2019 20:49 ---Paragraph hin oder her: die Probezeit hat den Anspruch der Anwesenheit. Wegen einem Tag hier und einem Tag da sagt keiner was. Sprechen wir hier aber von mehrwöchigen Urlauben, würde ich davon für die Dauer der Probezeit Abstand nehmen.

Im Falle eines Falles geht das mit in die Waagschale.

--- End quote ---

Erholungsurlaub hat den grundsätzlichen Anspruch auf Gewährung. Ein AG, der da Terz macht, hätte wenig Chancen, die Probezeit zu bestehen.

--- End quote ---

Das steht völlig außerfrage. Allerdings sind die maximal 6 Monate Zurückhaltung kein Beinbruch, wohingegen eine offensive Urlaubsnutzung in der Probezeit eher negativ notiert wird.

Es ist eine Verhaltensempfehlung meinerseits und keine Rechtsberatung.

Spid:
Und ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß die Probezeit beiden Arbeitsvertragsparteien zur Prüfung der jeweils anderen zur Verfügung steht - und es auch am AG ist, sich zu bewähren.

RsQ:
Das Bewusstsein dafür, dass man nicht schon in der Probezeit den gesamten Jahresurlaub abreißt, sollte eigentlich jeder haben. (Wobei: Wenn man danach rausfliegt, hat man zumindest das Urlaubs-Maximum rausgeholt ...  8))

Es sollte aber auch AG-seitig niemand erwarten, dass die Leute 6 Monate ohne Erholung durcharbeiten. "Maßvolle Zurückhaltung" trifft es hier gut - bei gleichzeitiger Achtsamkeit auf den eigenen Regenerierungsbedarf.

Und ob/wie schnell man als "Neuling" in evtl. schon bestehende Urlaubspläne reinkommt, ist ja dann auch ein Faktor dafür, was überhaupt "geht".

Darüber hinaus sehe ich noch folgendes Szenario: Man fängt bspw. am 01.08. an, hat aber schon im Frühjahr den Urlaub für Sommer oder Herbst gebucht. Dann kann man sowas in beiderseitigem Interesse klären. Entweder fängt man später an - oder es ist kein Problem, dann eben nochmal zwei Wochen Urlaub zu nehmen.

Badener:
Einfach mal den Vorgesetzten fragen. In der Regel sind das auch Menschen mit denen man reden kann.

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