Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung
Spid:
Nein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Wie kommst Du auf 40€?
Ahorn:
Hallo Spid,
E 7 Stufe 6 sind 3230 Euro.
E9 Stufe 4 sind 3272 Euro ( ab 1.1.2019)
Spid:
Nein.
Pseudonym:
--- Zitat von: Ahorn am 28.07.2019 18:16 ---Hallo Spid,
E 7 Stufe 6 sind 3230 Euro.
E9 Stufe 4 sind 3272 Euro ( ab 1.1.2019)
--- End quote ---
Hast Du Grund zur Annahme, Du seist in E9a eingruppiert?
Spid:
Selbst wenn er die hätte, führte ihn - sofern die Tarifeinigung so als Tarifabschluß angenommen wird - eine Höhergruppierung in 2019 in E9a in Stufe 5 oder die betragsgleiche E9b/4. Eine Höhergruppierung in 2018 führte in die E9/4 und von dort - unter gleicher Prämisse - in E9a/5 bzw. E9b/4. Jedenfalls ist die getätigte Behauptung
--- Zitat von: Ahorn am 28.07.2019 18:16 ---E9 Stufe 4 sind 3272 Euro ( ab 1.1.2019)
--- End quote ---
Bullshit. Das Tabellenentgelt der E9 ist derzeit in 2019 zu 2018 unverändert und aller Voraussicht nach wird es derzeit keine E9 mehr gegeben haben.
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