Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
formale Voraussetzung - vergleichbare Ausbildung
citysun01:
Hallo,
in einer Stellenausschreibung (TvöD - Kommune) steht als formale Voraussetzung:
"Verwaltungsfachangestellte oder vergleichbare Ausbildung"
Mir wurde jetzt gesagt, dass die Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation nicht als vergleichbar gilt, sondern lediglich ein Angestelltenlehrgang I. Obwohl ich die Ausbildung in der Verwaltung gemacht habe und seither (über 10 Jahre) auch in der öffentlichen Verwaltung arbeite, erfülle ich nich die Voraussetzung und werde nicht eingeladen. Trotz schlechter Bewerberlage hält man an der Arbeitsanweisung fest, die solche Bewerber eben ausschließen.
Wer regelt denn was als "vergleichbar" gilt? Es ist für den Bewerber überhaupt nicht ersichtlich zumal in Berlin die o.g. Ausbildung als vergleichbar angerannt wird. Ist das vom Bundesland abhängig oder kann das jede Behörde selbst entscheiden?
Ich staune auch, dass ein Personalrat das mitmacht, wo doch in der Behörde so schwer Personal zu bekommen ist.... Selbst wenn es keine anderen geeigneten Bewerber gibt, gäbe es wohl keine Chance. Mit der o.g. Ausbildung könne man sich wohl maximal auf eine EG 7 (TvöD) bewerben...
Spid:
Einstellungsvorausetzungen/Stellenbesetzung sind kein Regelungsgegenstand des TVÖD. Es ist ins Ermessen des AG gestellt, solche Voraussetzungen festzulegen.
nichts_tun:
Wenn der AG sich an diese - selbst gewählten - Auswahlkritierien hält ist das nicht zu bestanden.
--- Zitat von: citysun01 am 29.07.2019 16:42 ---Mit der o.g. Ausbildung könne man sich wohl maximal auf eine EG 7 (TvöD) bewerben...
--- End quote ---
Das ist Quatsch. Die abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung ab EG 5 FG 1 im TVöD (A I / 3) normiert und wird als "Faden" bis zur EG 9a als Tätigkeitsmerkmal geführt, welches in eine entsprechende zur Eingruppierung führt. Sofern aber der AG abweichende Einstellungsvoraussetzungen normiert, würde ich mich bei diesem AG nicht bewerben.
RsQ:
--- Zitat von: citysun01 am 29.07.2019 16:42 ---Trotz schlechter Bewerberlage
--- End quote ---
Ich weiß nicht, auf welches Tätigkeitsfeld sich diese Aussage bezieht - aber m.E. gibt es für "Bürotätigkeiten" im öD keinen prinzipiellen Bewerbermangel. (Das kann natürlich im Einzelnen durch geographische Lage o.ä. bedingt sein.)
fragmalnach:
Bei uns (Kommune, "neue" Bundesländer) werden Ausschreibungen auch so oder ähnlich formuliert und der AG erkennt auch die Bürokauffrau oder Bewerber mit ähnlichem Berufsabschluss als vergleichbar an. Als Maß gilt hier die Qualifikationsebene und man wertet nahezu jede 3-jährige Büroausbildung als gleich, auch mit einer Eingruppierung in E9a. In der Praxis führt das mit Sicherheit auf Dauer zu Qualitätsproblemen bei der Aufgabenerledigung aber bei der aktuellen Bewerberlage (bei weitem keine ausreichende Zahl an geeigneten Bewerbern) bleibt wohl auch nichts anderes übrig. Was jahrzehntelang an Ausbildung versäumt wurde holt auch Verwaltungen ein...
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