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Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
TV-Ler:
--- Zitat von: RoPa am 30.07.2019 10:01 ---Wie kann es dann noch nicht vereinbart sein? Du meinst bestimmt es ist noch nicht abschließend ausgearbeitet/ geklärt und kann damit noch nicht "umgesetzt" werden.
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Die Tarifeinigung ist eine Vereinbarung, etwas zu vereinbaren ;)
RoPa:
Das mal eine gute Erläuterung, war mir so nicht klar. Danke!
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: RoPa am 30.07.2019 10:01 ---Wenn ich lese Tarifabschluß mit diesen Einigungen, dann ist das für mich fix/bindend und muss nur noch umgesetzt werden, was ja bekanntlich dauern kann.
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Dank Lebenserfahrung bleibt meine Skepsis auch dann (oft sogar erst Recht) noch erhalten, wenn sich zwei (oder mehr) Verantwortliche medienwirksam hinstellen und sagen "Das muss jetzt 'nur noch' umgesetzt werden". Normalerweise verschwindet sie sogar erst dann, wenn tatsächlich das erste Geld auf dem Konto ankommt. ;D
Spid:
--- Zitat von: TV-Ler am 31.07.2019 06:40 ---
--- Zitat von: RoPa am 30.07.2019 10:01 ---Wie kann es dann noch nicht vereinbart sein? Du meinst bestimmt es ist noch nicht abschließend ausgearbeitet/ geklärt und kann damit noch nicht "umgesetzt" werden.
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Die Tarifeinigung ist eine Vereinbarung, etwas zu vereinbaren ;)
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Das ist ja auch nur teilweise richtig. Eine Vereinbarung, etwas zu vereinbaren, würde ja eine Rechtspflicht zu einer Vereinbarung auslösen, aber selbst das ist ja bei der Tarifeinigung nicht der Fall.
RoPa:
Gibts es denn jetzt schon einen "Zeitpunkt" wann die neuen Garantiebeträge "zahlbar" gemacht werden?
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