Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3
RoPa:
Danke für die Antworten, das es noch nicht umgesetzt ist, könnte eine Möglichkeit sein, nur woher weiss man das?
Will bloss nicht das mir das verloren geht weil ich nicht reagiert habe.
Und meine Rechnung war doch dann korrekt. Weil ich weniger als 180€ Erhöhung habe nehme ich den Betrag von E9-4 und rechne die 180€ drauf. Kommt das gleiche raus wie bei der Rechnung von Chrille1507 :-)
3667.36€ (E9b-4) + 180€ Garantiebetrag = 3847,36
Chrille1507:
Dann muss ich mich für diese Falschaussage entschuldigen. So wurde es mir von einer Mitarbeiterin der Personalstelle erklärt. Aber wahrscheinlich habe ich es einfach falsch verstanden.
Dann bitte ich darum, meinen vorherigen Kommentar zu ignorieren.
Spid:
--- Zitat von: RoPa am 30.07.2019 09:43 ---Danke für die Antworten, das es noch nicht umgesetzt ist, könnte eine Möglichkeit sein, nur woher weiss man das?
Will bloss nicht das mir das verloren geht weil ich nicht reagiert habe.
--- End quote ---
Was soll "noch nicht umgesetzt" heißen? Es ist noch nicht einmal vereinbart worden. Das ist die wesentliche Voraussetzung einer Umsetzung.
--- Zitat ---Und meine Rechnung war doch dann korrekt. Weil ich weniger als 180€ Erhöhung habe nehme ich den Betrag von E9-4 und rechne die 180€ drauf. Kommt das gleiche raus wie bei der Rechnung von Chrille1507 :-)
3667.36€ (E9b-4) + 180€ Garantiebetrag = 3847,36
--- End quote ---
Ja, Deine Rechnung war korrekt. Die Rechnung von @Chrille150 liefert zwar das gleiche Ergebnis, der Weg war aber falsch.
RoPa:
Danke Spid, ich denke ich habe es Grundsätzlich verstanden. :)
Noch eine Frage: Verfallen kann dieser Anspruch aber nicht und ich muss ihn auch nicht extra anmelden?
Ich finde es nur schwierig für Leute die sich mit der Materie nicht auskennen, die Zusammenhänge zu kennen.
Wenn ich lese Tarifabschluß mit diesen Einigungen, dann ist das für mich fix/bindend und muss nur noch umgesetzt werden, was ja bekanntlich dauern kann.
Wie kann es dann noch nicht vereinbart sein? Du meinst bestimmt es ist noch nicht abschließend ausgearbeitet/ geklärt und kann damit noch nicht "umgesetzt" werden.
Für mich ist das Therma erstmal geklärt, wäre schön wenn es dann jemand aktualisiert sobald es "greifen" sollte.
Spid:
Ein Tarifabschluß wäre es dann, wenn beide Seiten die Änderungstarifverträge unterzeichnet hätten. Bislang hat man sich nur grob darauf geeinigt, was in diese Änderungstarifverträge aufgenommen werden soll. Eine solche Tarifeinigung eröffnet keinerlei Ansprüche und ist rechtlich völlig unverbindlich.
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