Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Mindestalter für Inanspruchnahme Altersteilzeit
Lars73:
Ich teile die Auffassung nicht. Die Ermächtigung die Regelung nur für Beamtengruppen anzuwenden erlaubt m.E. auch die Gruppe der Beamten ab 57 auszuwählen.
nobby:
Hallo Lars73,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Dieser Aussage würde ich entgegnen, dass eine "Beamtengruppe" i. S. v. § 66 Abs. 3 m. E. etwas Anderes ist als eine "Altersgruppe". Unter "Beamtengruppe" würde ich z. B. Laufbahngruppen (eD, mD, gD, hD.) verstehen - nicht aber eine Altersgruppe. Gibt es den Begriff "Altersgruppe" eigentlich im Beamtenrecht?
Bin daher weiterhin nicht überzeugt, dass eine Kommune vorsehen kann, die Vorschriften über die Altersteilzeit nur auf Beamte z. B. ab Vollendung des 63. Lebensjahres anzuwenden.
was_guckst_du:
..in meiner Behörde (ebenfalls NRW) ist intern das Mindestalter auf 60 Jahre festgesetzt...
nobby:
...vielen Dank für die Info, was_guckst_du.
Spricht dafür, dass es tatsächlich zulässig ist - es sei denn, es handelt sich um dieselbe Behörde.
Liegt die im Rheinland?
was_guckst_du:
..Westfalen
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